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119. Sitzung
Donnerstag, 7. September 202320. Wahlperiode, 119. Sitzung
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Selbstverständlich. – Einen Mitarbeiter von seinen Aufgaben zu entbinden, ihm zu verweigern, sich öffentlich zu äußern, und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu verweigern, ist in hohem Maße unanständig. Aus unserer Sicht haben Sie Ihre Fürsorgepflicht als Dienstherrin verletzt.

Und letzter Punkt an der Stelle – weil Sie das heute auch gesagt haben –: Es steht nicht der Verdacht im Raum, dass nachrichtendienstliche Maßnahmen eingeleitet worden sind, sondern Sie haben, nachdem ein Ihnen sehr nahestehender Mitarbeiter – –

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