Frau Präsidentin! Ich danke für das Wort und für die freundliche Einführung. – Frau Ministerin Baerbock! Frau Ministerin Lambrecht! Meine Damen und Herren! Wir alle in diesem Haus stimmen wohl zu, dass Entscheidungen zum Einsatz von bewaffneten Streitkräften der besonderen Sorgfalt bedürfen, dies nicht nur zum Schutz der eingesetzten Soldaten, sondern auch, um Verfassung und Völkerrecht nicht zu verletzen.
Wie schon gehört, übernahm 2014 der IS die Kontrolle über große Gebiete im Irak und in Syrien. Deutschland unterstützt seit Anfang 2015 den Kampf gegen den IS durch Ausbildung und Ausrüstung von irakischen Streitkräften. Nach den Terroranschlägen in Paris im November 2015 entschied sich Deutschland, die Internationale Allianz gegen den IS auch durch den Einsatz von Militärflugzeugen zu unterstützen. Wie einige hier im Haus erinnere ich mich noch an die heißen Diskussionen um die völkerrechtliche Bewertung, da Kampfflugzeuge über Syrien natürlich ohne Einladung der syrischen Regierung eingesetzt wurden. Die AfD-Fraktion hat vorausgegangene Anträge daher aus völkerrechtlichen Bedenken abgelehnt.
Aber auch die Fraktion der Grünen – wir haben es schon gehört – stimmte gegen diese Einsätze und ging in ihrer Kritik sogar noch deutlich weiter. Ihr heutiger Staatssekretär, Frau Ministerin Baerbock, bezeichnete das vorige Mandat als rechtswidrig. Ich weiß zwar nicht, ob auch er vom Völkerrecht kommt,
aber er kritisierte, dass man aus der Resolution der Vereinten Nationen nicht klar und eindeutig herauslesen könne, dass ein Gewalteinsatz in Syrien gerechtfertigt sei. Der Einsatz entspreche auch nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Es ist in der Tat der einzige Auslandseinsatz der Bundeswehr in einer Koalition, der nicht im Rahmen der EU, NATO oder Vereinten Nationen stattfindet.
Der „Islamische Staat“ kontrolliert, anders als in 2015, inzwischen keine Gebiete mehr im Irak und in Syrien. Die Verletzung des syrischen Luftraums ist heute daher noch schwerer zu rechtfertigen als damals. Die Ministerinnen bitten in ihrem Antrag heute dennoch um Zustimmung, dass die Bundeswehr Lufteinsätze anderer Staaten über Syrien weiterhin unterstützen kann. Dies soll laut ihres Antrags durch Luftbetankung, Luftraumüberwachung, Aufklärung und Weitergabe gewonnener Informationen geschehen. Der Unmut, der sich hierüber in Ihrer Fraktion und in der SPD regt, ist nachvollziehbar. Dagegen ist der Auftrag zur Ausbildung irakischer Streitkräfte, ebenfalls in Ihrem Antrag enthalten, prinzipiell sinnvoll und zustimmungsfähig. Wir begrüßen auch die Absicht der von uns wiederholt geforderten fortlaufenden Evaluierung der Einsätze.
Sie sollten diese beiden völkerrechtlich völlig unterschiedlich begründeten Einsätze – auf der einen Seite Ausbildung, auf der anderen Seite Kampf gegen den IS mit bewaffneten Mitteln – nicht in einem Antrag und zu einem Mandat verknüpfen. Sie sollten dem Parlament die Möglichkeit geben, über zwei getrennte Mandate zu beraten, wie es auch die FDP einst eingefordert hat. Dies würde auch vielen Parlamentariern in Ihrer Fraktion und in der SPD eine Brücke bauen – einer SPD, die wohl heute schon den Ausstieg aus dem Mandat in neun Monaten plant.
Um es kurz zu machen: Die AfD-Fraktion kann Ihrem Antrag in dieser Form nicht zustimmen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.