Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin schon ein wenig erschrocken – die Worte seien mir erlaubt, bevor ich zum Gesetzentwurf komme –, wenn ich die Vertreter der SPD-Fraktion hier reden höre; denn Sie stellen es so dar, als wenn es in unserer Wirtschaft kein Problem gäbe. Sie leiden ja an totalem Realitätsverlust. Sind Sie nicht bei den Unternehmen in Ihren Wahlkreisen unterwegs, deren Aufträge zurückgehen? Nehmen Sie die Zahlen der OECD nicht wahr? Nehmen Sie nicht wahr, dass wir in der EU die rote Laterne haben, dass wir das einzige Land in der Rezession sind?
Meine Damen und Herren, Politik beginnt mit dem Betrachten der Realität, und da sollten Sie langsam mal ankommen.
Probleme kann man lösen, wenn man sie erkennt und auch benennt. Dann kann man gemeinsam über Strategien zur Lösung nachdenken. – Herr Kollege Schrodi, Sie haben auf den Zusammenhang zwischen einer starken Wirtschaft und der sozialen Sicherheit hingewiesen. Ich sage Ihnen: Soziale Sicherheit wird es nur geben, wenn wir eine starke Wirtschaft haben. Wir müssen das, was wir verteilen, erst verdienen, meine Damen und Herren.
Aber nun zum Zukunftsfinanzierungsgesetz. Die Eckpunkte – mein Kollege Steiniger hat darauf hingewiesen – sind 15 Monate alt; nun haben wir die erste Beratung. Ich will gleich vorwegsagen: Das Gesetz geht in die richtige Richtung.
Es geht um verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten von Start-ups und vor allem wachstumsorientierten Unternehmen, die die wirklichen Treiber von Innovationen sind.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind wichtige betriebswirtschaftliche Anreizsysteme, stärken die Motivation von Mitarbeitern, stärken die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen; denn sie sind am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Und sie helfen bei der Mitarbeiterbindung sowie der Mitarbeitergewinnung. Von daher ist dieser Ansatz richtig.
Wenn man sich die Studien der Bitkom anguckt, sieht man, dass mittlerweile bei 50 Prozent der Start-up-Unternehmen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme vorhanden sind, und das ist auch gut so. Deshalb müssen wir dafür gute steuerliche Rahmenbedingungen schaffen, und diese entwickelt dieses Gesetz weiter.
Ich will nur darauf hinweisen, dass wir in der Großen Koalition im Fondsstandortgesetz 2021 die ersten Punkte gesetzt haben, und diese werden jetzt weiterentwickelt.
Ich will für diejenigen, die sich mit Gesetzgebungsverfahren beschäftigen, darauf hinweisen, dass es nicht die Union war, die damals verhindert hat, dass einige der Punkte, die jetzt im Gesetzentwurf stehen, auch schon damals hätten drinstehen können.
Ich erinnere nur an die Freibetragserhöhung von 360 Euro auf 1 440 Euro. Da hätten wir uns noch mehr vorstellen können. Sie beschließen jetzt 5 000 Euro; das geht in die richtige Richtung. Ich will daran erinnern, dass Spanien mittlerweile bei 50 000 Euro, Irland bei 12 750 Euro ist. Also, es ginge auch noch mehr, aber es geht schon in die richtige Richtung.
– Frau Kollegin Beck, da Sie hier dazwischenrufen: Ich würde Ihnen empfehlen, mal mit Ihrer Finanzministerin in Schleswig-Holstein, Frau Heinold, zu reden. Sie torpediert dieses Gesetz nämlich gerade im Finanzausschuss des Bundesrates.
Von daher: Machen Sie mal zu Hause Ihre Politik, damit die Grünen einheitlich auftreten können.