Ich will darauf hinweisen, dass mir klar ist – das ist auch aus den Gesprächen zum Fondsstandortgesetz klar geworden –, dass die Dry-Income-Problematik das größere Problem darstellt, aber dass man sich natürlich auch wünscht, dass es bei dem Thema Freibeträge Lösungen gibt. Ich empfehle Ihnen, die Stellungnahmen des Bundesratsfinanzausschusses zu lesen; die sind ja öffentlich zugänglich. Darin hat man sich ausdrücklich gegen beides gewendet.
Wenn ich es richtig gehört habe: Der Antrag kommt aus Schleswig-Holstein und Hamburg,
und für die Finanzpolitik in Schleswig-Holstein tragen Sie als Grüne die Verantwortung.
Zur Dry-Income-Problematik sage ich Ihnen auch gerne was – dann geht das wenigstens nicht von meiner Redezeit ab; ich kann das in der Beantwortung sagen –: Natürlich muss es da Verbesserungen geben. Wir haben damals im Gesetzgebungsverfahren beim Fondsstandortgesetz schon eine ganze Menge erreicht. Sie haben vorhin in Ihrer Rede zwei Probleme adressiert: Das sind der Wechsel des Arbeitgebers und die Zwangsversteuerung nach zwölf Jahren. Da wollen Sie jetzt 20 Jahre. Sie haben mit der Haftung für die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber und der Aufschiebung der Besteuerung eine Lösung gefunden. Das ist alles gut und richtig; das hätten wir auch gerne schon vorher gehabt.
Aber, Herr Kollege Schrodi, das wollten Sie damals nicht.
Von daher geht das in die richtige Richtung. Aber ich sage Ihnen: Es geht noch besser. Sie haben das Problem der Sozialversicherungsfreiheit derzeit nicht gelöst. Sie haben die Bewertungsfragen nicht beantwortet. Sie haben nicht das Problem gelöst, wie mit vinkulierten Anteilen umgegangen wird. Und Sie haben leider die Möglichkeit der pauschalen Besteuerung, die noch im Eckpunktepapier stand, wieder herausgestrichen. Von daher gibt es noch vieles zu verbessern. Das werden wir ja dann im Ausschuss diskutieren.
Ich will in der kurzen Redezeit, die ich hier noch habe, einen letzten Aspekt ansprechen: Ich bedauere sehr, dass die Verlustverrechnung aus dem Eckpunktepapier herausgefallen ist.
Es geht um Risikokapital. Wenn es schiefgeht – es geht ja nicht nur gut; man hat bei manchen Reden den Eindruck, dass das nur gut geht; es geht auch mal schief –, dann muss man das auch steuerlich geltend machen. Das haben wir in Deutschland fast überall verhindert, indem wir eigene Verrechnungskreise geschaffen haben. Da brauchen wir zwingend eine Änderung, damit das Risikokapital auch steuerlich anerkannt werden kann.
Herzlichen Dank. Ich freue mich auf die Beratungen.