Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jüdisches Leben ist ein fester Bestandteil unserer Geschichte und unserer Gegenwart, und leider ist auch der Antisemitismus ein Teil dieser Geschichte und Gegenwart. Das war eine Motivation für die damalige Bundesregierung, vor 20 Jahren eine neue Grundlage für die Förderung jüdischen Lebens in Deutschland zu schaffen.
Am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, am 27. Januar 2003, schloss die Bundesregierung im Bewusstsein der besonderen historischen Verantwortung des deutschen Volkes für das jüdische Leben in Deutschland den ersten Vertrag mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland. Ziel war und ist es, das freundschaftliche Verhältnis zur jüdischen Gemeinschaft zu festigen.
Den Wiederaufbau jüdischen Lebens in Deutschland galt und gilt es zu fördern. Vereinbart wurde eine kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit in allen Bereichen, die die gemeinsamen Interessen berühren. Mit der vereinbarten finanziellen Unterstützung – seinerzeit 3 Millionen Euro jährlich – wird das deutsch-jüdische Kulturerbe erhalten und gepflegt. Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland wird so weiter aufgebaut. Seit 2003 stieg diese vertraglich vereinbarte Leistung von 3 auf 13 Millionen Euro.
Am 25. April dieses Jahres unterzeichneten Bundesministerin Nancy Faeser und der Präsident des Zentralrats der Juden, Dr. Josef Schuster, die nunmehr vierte Version des Vertrags. Damit soll die Staatsleistung bereits ab diesem Haushaltsjahr auf 22 Millionen Euro erhöht werden. Diese Anpassung des Vertrags bedarf der Zustimmung des Bundestages durch ein Gesetz, das wir heute einbringen.
Deutschland ist ein vielfältiges Land, und so ist auch das jüdische Leben. Daher soll die gesamte und vielfältige jüdische Gemeinschaft in Deutschland gefördert werden. Nach seinem Selbstverständnis ist der Zentralrat für alle Richtungen des Judentums offen. Das passt zum pluralen Deutschland. Die erhöhten Mittel machen das jüdische Leben in Deutschland sichtbarer. Die Bildungs- und Erinnerungsarbeit wird ausgebaut.
Unsere Gegenwart ist nicht von unserer Geschichte zu trennen. Die Verbrechen Nazideutschlands, das unermessliche Leid, welches die jüdische Bevölkerung zwischen 1933 und 1945 erlitten hat, müssen auch heute mitgedacht werden. Das ist immer noch leitend für unser Handeln.
Die vertragliche Vereinbarung mit dem Zentralrat der Juden steht auch für die Verantwortung der Bundesregierung für die gesamte jüdische Gemeinschaft in Deutschland. Diese Verantwortung werden wir auch niemals vergessen.
Das macht es zwingend, denjenigen entschieden entgegenzutreten, die dieses Leid leugnen oder kleinreden, denjenigen, die aus der Geschichte nichts gelernt haben, die weiter Hass und Hetze verbreiten.
Nach der Shoah erschien jüdisches Leben in Deutschland kaum denkbar. Es waren Jüdinnen und Juden, die sich dazu entschlossen haben, in Deutschland zu bleiben oder in unser Land zu kommen und hier jüdisches Leben wieder aufzubauen. Für dieses Vertrauen, dieses Bekenntnis und den Willen, Deutschland wieder zu ihrer Heimat zu machen, sind wir sehr dankbar.
Das Festjahr „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ zeigte eindrucksvoll, welchen Beitrag die deutschen Jüdinnen und Juden für unser Land und unsere Gesellschaft geleistet haben. Sichtbar wurde auch, wie vielfältig jüdisches Leben in Deutschland war und auch heute ist. Das fördern wir weiter, und das schützen wir auch weiter.
Wir stärken jüdisches Leben in Deutschland auf verschiedenen Wegen. Einer dieser Wege ist die erhöhte vertragliche Leistung. Daher bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Gesetzentwurf konstruktiv zu beraten, damit der Vertrag vom 25. April in Kraft treten kann.
Herzlichen Dank.
Deshalb rufe ich nunmehr auf den Kollegen Thomas Rachel, CDU/CSU-Fraktion.