Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschland ist ein Geldwäscheparadies; da sind sich alle in der Fachwelt einig. Die Ampel legt nun einen Gesetzentwurf zur Anti-Geldwäsche-Einheit FIU vor, der drei Punkte enthält.
Fangen wir mal beim Positiven an: Es ist gut, dass der Gesetzentwurf eine rechtliche Grundlage dafür schafft, dass bei der Geldwäschebekämpfung endlich künstliche Intelligenz eingesetzt werden kann; leider sehr spät. Seit Jahren weiß jeder, der mit Fachleuten spricht: Die FIU setzt bislang keine künstliche Intelligenz ein, obwohl die Ampel das steif und fest behauptet. Zum Beispiel sagte Olaf Scholz wenige Tage vor der Bundestagswahl 2021 – Zitat –: „Künstliche Intelligenz kommt zum Einsatz“. Die Ampel macht sich also heute ehrlich, und der Kanzler müsste eigentlich einräumen, dass er 2021 falsch lag.
Es wäre wünschenswert, wenn sich der Kanzler auch bei anderen Themen endlich ehrlich machen würde.
Kommen wir nun zu den negativen Aspekten des Gesetzentwurfs. Die FIU soll nach dem Willen der Ampel zukünftig die Augen verschließen müssen, wenn sie Hinweise auf sonstige Straftaten bekommt, sei es auf Betrug, auf schwere Delikte, auf Steuerstraftaten, vielleicht bis hin zu Cum-ex. Das lehnen wir ab.
Nun zum dritten Punkt und zum Herzstück des Gesetzentwurfs: dem risikobasierten Ansatz. „Allein die Existenz des Gesetzentwurfs ist eine kriminalpolitische Bankrotterklärung“ – das ist die Bewertung eines SPD-Kollegen, der bis zur Wahl Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter war. Dieser SPD-Kollege sagt weiter – Zitat –:
„Man möge sich vorstellen, Nancy Faeser würde vorschlagen, dass die Polizei bei bestimmten Straftaten, die sie gerade nicht so wichtig findet, keine Ermittlungen aufnehmen muss – ohne dass die Justiz davon erfährt oder irgendjemand das kontrolliert. Nichts anderes plant das Bundesfinanzministerium für die FIU.“
Das sagt Ihr Kollege von der SPD.
Seit 2020 verwendet die FIU bereits den risikobasierten Ansatz. Interessanterweise nennt die Bundesregierung als Rechtsgrundlage für den Ansatz einen Paragrafen im Geldwäschegesetz, den es erst seit Mitte 2021 gibt. Also räumt Herr Lindner damit auch ein, dass zuvor der Ansatz ohne Rechtsgrundlage zum Einsatz kam. Und von der angeblichen Rechtsgrundlage aus 2021 ist die Ampel auch nicht wirklich überzeugt, weshalb sie den risikobasierten Ansatz jetzt ausdrücklich ins Gesetz schreiben muss.
Wenn im Gesetz steht, dass die FIU nicht bei jeder Meldung hinschauen muss, dann darf sie willkürlich wegschauen. Welche Verdachtskriterien dazu führen, dass die FIU tätig wird, bleibt geheim. Das ZDF hat kürzlich einen Ministeriumsmitarbeiter wie folgt zitiert – Zitat –:
„Das bisher gesetzeswidrige Verhalten der FIU ist dann legal. Sie kann mit Meldungen tun und lassen, was sie will, ohne dass ihr irgendwer mehr was kann.“
Zitat Ende. Genau das ist das Ziel der Ampel, und genau das dürfen Parlamentarier nicht mitmachen.
Weil es die FIU nicht schafft, mit dem risikobasierten Ansatz Meldungen sinnvoll zu priorisieren, ist über zweieinhalb Jahre unter den Finanzministern Scholz und Lindner ein riesiger Bearbeitungsrückstand entstanden: 290 000 Geldwäscheverdachtsmeldungen lagen rum. Darunter waren allein 17 000 Fälle sonstiger Straftaten; die will die Ampel künftig völlig ignorieren. Bearbeitungsrückstände gibt es demnächst nach der Ampeldefinition nicht mehr; denn alle Meldungen gehen sofort in die Endbearbeitung, selbst wenn die Bearbeitung dann monatelang dauert. Es gibt also keine Rückstände mehr, sondern einfach nur überlange Bearbeitungsdauern.
Wir fordern ausdrücklich, dass die FIU eine Priorisierung von Fällen vornimmt. Die FIU verfügt über mehr als 500 Mitarbeiter, demnächst 700 Mitarbeiter. Die Kategorisierung aller eingehenden Meldungen in die drei Kategorien „Vereinfachte Abgabe“, „Vertiefte Analyse“ oder „Zuführung zum Infopool“ ist – Zitat – „im Regelfall pro Meldung … eine Sache von wenigen Sekunden bis wenigen Minuten“, so der Bund Deutscher Kriminalbeamter. Der BDK sagt, es seien „keine 30 Mitarbeiter erforderlich“, um eine solche Erstbewertung für alle Meldungen vorzunehmen.
Das Kernproblem sei der sogenannte risikobasierte Ansatz – das sagte der hochgeschätzte Kollege und mein Vorredner Florian Toncar von der FDP noch vor zwei Jahren. Er machte Olaf Scholz für einen – Zitat – „rechtsfreien Raum bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ verantwortlich. Das kam in der Rede gar nicht vor. Heute ist er anwesend – zum Glück! – und Parlamentarischer Staatssekretär in genau dem FDP-Ministerium, das uns diesen Ansatz jetzt als Lösung verkaufen will.
Wer die Ampel fragt – wir haben das in ausführlichen Fragenkatalogen getan –, was unter dem risikobasierten Ansatz genau passiert, der bekommt keine vernünftige Antwort. Der FIU steht es frei, was sie untersucht und was nicht. Selbst wenn die FIU schwerwiegende Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ignorieren würde, dann könnte sie das damit rechtfertigen, dass sie nach dem risikobasierten Ansatz vermeintlich noch größere Fische fangen wollte. Auch die Bezirksgruppe Zoll der Gewerkschaft der Polizei sagt ganz klar, dass der risikobasierte Ansatz große Gefahren birgt.
Es muss im Rechtsstaat der Anspruch sein, dass regelbasiert die Delikte verfolgt werden. Entweder liegen Erkenntnisse auf Straftaten vor – dann muss die FIU weiterleiten – oder eben nicht. Am Ende muss die Justiz solche Fragen entscheiden, und es darf nicht der Willkür der FIU überlassen werden.
Letzter Satz. Der neue FIU-Chef sprach im Finanzausschuss davon, dass man bei der Geldwäschebekämpfung derzeit einen Golf I fährt und es mit besserer IT zu einem Mittelklassewagen bringen könnte. Olaf Scholz hat zu dem Thema mal von KI-Tools auf Weltniveau gesprochen. Das ist das passende Bild für die Ampelpolitik: Sie haben einen Golf I, Sie träumen vom Mittelklassewagen, und den verkaufen Sie uns als Weltklasse.
Vielen Dank.