Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Land steht am Scheideweg: Ob Wachstum oder Stagnation, ob Spitzengruppe oder Mittelmaß – es ist höchste Zeit, dass die Weichen richtig gestellt werden und unser Wirtschaftsmodell neu begründet wird.
Die Voraussetzungen dafür sind nicht schlecht: Unser Land hat das vergangene Jahr besser überstanden, als von vielen Kommentatoren erwartet worden war. Aktuell ist der kurzfristige Ausblick eingetrübt. Die hohe Inflation belastet uns. Indikatoren deuten insbesondere in der Industrie darauf hin, dass wir eine schwächere Entwicklung haben, und die Nachfrage aus dem Ausland schwächelt auch.
Ich bin trotzdem der Auffassung: Wenn wir scheitern, dann nur an uns selbst. Wir haben solide Firmen, qualifizierte Mitarbeiter und innovative Forscher. Gerade deswegen können wir nicht damit zufrieden sein, wie ungenügend wir gerade für die Zukunft aufgestellt sind. Wir können unsere Erfolge auch bei der Dekarbonisierung, dem demografischen Wandel, der Digitalisierung und den geoökonomischen Auseinandersetzungen fortsetzen. Dafür aber müssen wir produktiver, innovativer und wettbewerbsfähiger werden.
Daher ist es mir heute ein besonderes Herzensanliegen, dass wir mit dem Wachstumschancengesetz Änderungen bei einer ganzen Reihe von potenziell zukunftsweisenden steuerpolitischen Stellschrauben beraten. Mit dem Wachstumschancengesetz setzen wir Impulse für mehr Innovation und Investitionen insbesondere für den Mittelstand, und zwar mit einer Entlastungswirkung von rund 7 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Impulse erhöhen das Wachstum und dämpfen zugleich mittelfristig die Inflation über die Ausweitung des volkswirtschaftlichen Angebots. Damit wirken sie – gerade nicht wie sonst klassisch schuldenfinanzierte Konjunkturpakete – eher nachfragesteigernd.
Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:
Erstens. Die Liquidität von Unternehmen steigt durch verbesserten Verlustvortrag und Verlustrücktrag sowie durch die temporäre Wiederauflage der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Beide Instrumente stärken unmittelbar den Standort, indem sie eben sofort Anreize für Investitionen setzen. Der Staatshaushalt hat neben den Verschiebungen von Einnahmen in künftige Jahre die Aussicht auf steigende Einnahmen durch eine wachsende Wirtschaft. Das Gesetz ist somit auch haushälterisch ein gutes Geschäft.
Zweitens. Das Wachstumschancengesetz beinhaltet die initiale Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz in Höhe von 15 Prozent der Aufwendungen für neue bewegliche Anlagegüter, die die Energieeffizienz von Unternehmen verbessern, als neues steuerliches Förderinstrument zur Förderung der Transformation der Wirtschaft.
Mit der Investitionsprämie wird also keine Sonderabschreibung oder Superabschreibung im strengen steuerfachlichen Sinn eingeführt.
Vielmehr setzen wir auf eine gewinnunabhängige Prämie. Damit kann diese Investitionsprämie eben auch im Verlustfall ausgezahlt werden. Das stützt – das ist ganz wichtig – auch unsere Start-ups.
Drittens. Das Gesetz enthält auch die Verbesserung zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Dabei sollen alle anspruchsberechtigten Unternehmen die förderfähigen Aufwendungen auf bestimmte Sachkosten ausweiten können. Zusätzlich können gerade kleine und mittlere Unternehmen einen Antrag auf um 10 Prozentpunkte höhere Fördersätze stellen. Hierbei werden wir die Spielräume nutzen, die uns das EU-Beihilferecht bietet. Zudem wird für förderfähige Aufwendungen ab 2024 die Bemessungsgrundlage unbefristet auf 12 Millionen Euro verdreifacht.
Viertens. Zusätzlich soll als wohnungsbaufördernde Maßnahme zur Unterstützung der Bauwirtschaft die befristete Inanspruchnahme einer geometrisch-degressiven Abschreibung in Höhe von jährlich 6 Prozent für neue Wohngebäude ermöglicht werden.
Die degressive AfA fördert auch an dieser Stelle die schnellere Refinanzierung und schafft über diesen Mechanismus Investitionsanreize, die zu einer nötigen Stabilisierung der Bauwirtschaft beitragen können.
Zudem vereinfachen wir das Steuersystem an zentralen Stellen und entlasten vor allem kleine Betriebe von Bürokratie durch höhere Schwellenwerte und Pauschalen.
Gleichzeitig schaffen wir mehr Steuerfairness, da es einfacher wird, Steuergestaltungen aufzudecken und abzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Wachstumschancengesetz können wir einen Baustein für ein neues Fundament für Wachstum schaffen.
Es ist ordnungspolitisch sauber konzipiert und stärkt unsere Wettbewerbsfähigkeit. Insbesondere für den Mittelstand schaffen wir Anreize, die Technologien von morgen in die Werkhalle der Büros von heute zu bringen.
Vielen Dank
Kollege Güntzler, ich freue mich schon auf den Vortrag des Steuerkonzepts Güntzler/Brehm, den wir die letzte Legislatur bei jeder Gelegenheit gehört haben.