Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unnötige Bürokratie kostet Zeit, bremst unsere Wirtschaft, hemmt die Transformation unserer Industrie und belastet besonders die kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Land. Gerade sie schildern mir in Gesprächen immer und immer wieder: Sie sind so erschöpft von all den Regelungen aus Europa, Bund und Ländern, dass sie sich kaum noch auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Dabei wissen wir doch heute längst: Was uns von anderen Ländern, gerade in Europa, unterscheidet, ist unsere starke mittelständische Wirtschaft, die 99 Prozent aller Unternehmen in unserem Land ausmacht. Es ist klar: Gerade in schwierigen Zeiten für die Wirtschaft in unserem Land müssen wir all das tun, was diese Unternehmen entlastet, um unser Land wirtschaftlich zu stärken.
Um es klar zu sagen: Es besteht jetzt Handlungsbedarf, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich finde daher, unser Bundesjustizminister hat vollkommen recht, wenn er sagt: Teile der deutschen Wirtschaft leiden unter einer schweren Art von „Bürokratie-Burn-out“. Wir wollen das nicht einfach so abnicken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist in den letzten Jahren zu oft passiert. Daher wäre es ganz gut gewesen, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, Ihre Ankündigung von Anfang der Woche wahrgemacht hätten und uns heute einen ausführlichen Antrag zur Bürokratieentlastung vorgelegt hätten.
Wir hätten diesen heute gerne ausführlich mit Ihnen diskutiert. Aber es ist eigentlich so wie immer – wir haben uns schon daran gewöhnt –: Große Worte, markige Auftritte!
Aber wenn es darum geht, etwas zu liefern, eigene Vorschläge zu machen, kommt nichts. Nichts dahinter, genauso wie in 16 Jahren Regierungsarbeit.
Vermutlich, weil die Kolleginnen und Kollegen des Wirtschaftsausschusses vonseiten der Union am Freitag schon früh nach Hause wollten, müssen wir heute für diesen einen Punkt einen ganzen Tagesordnungspunkt aufsetzen. Es geht um die Schriftformerfordernis. Natürlich können wir dazu auch was beitragen. Bei genauer Betrachtung des Antrages von Ihnen – das muss ich aber sagen – liegt der Verdacht nahe, dass Sie in das Eckpunktepapier der Bundesregierung zum neuen Bürokratieentlastungsgesetz geschaut
und sich dort für das Feld der Reformierung von Formerfordernissen näher interessiert haben. Ich finde das gut. Ich finde auch: Besser spät als nie. Wir machen es aber schon in großen Teilen.
Jedoch sollten wir uns davor hüten, mit dem inflationär verwendeten Begriff „Digitalisierung“ Fortschrittlichkeit zu vermitteln, indem wir ihn überall hinschreiben. Dadurch allein kommt überhaupt kein Fortschritt. Unter anderem fordern Sie bei Abgabe einer Bürgschaftserklärung, die elektronische Form zuzulassen. Die Nichtzulassung von einer in elektronischer Form abgegebenen Bürgschaftserklärung ist aber keine Frage der Digitalisierung, sondern der des Schutzes von Zivilparteien, die eine solche Erklärung abgeben.
Die Abgabe von Bürgschaftserklärungen, die oft im familiären oder Bekanntenkreis erfolgt, ist eine Entscheidung, die gut abgewogen werden sollte, weil die mit ihr einhergehende Verpflichtung enorme Auswirkungen haben kann. Deswegen muss sie gut durchdacht sein. Daher sind wir gut beraten, besonnen abzuwägen, in welchen Fällen eine Aufwandserleichterung durch Änderung der Schriftformerfordernisse sinnvoll erscheint und wann sich dies zulasten von Bürgerinnen und Bürgern wirklich auswirkt.
Das vom Bundesjustizminister vorgelegte Eckpunktepapier zur Bürokratieentlastung versucht, genau diesen unterschiedlichen Bestrebungen gerecht zu werden. Es sieht daher unter anderem vor, dass die elektronische Form oder, soweit geeignet, die Textform als Regelform die Schriftform beerben soll. Damit schaffen wir genau an den Stellen Entlastung, an denen sie förderlich und nicht schädlich für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft ist.
Doch mit den Vorschriftveränderungen allein ist natürlich die effektive Bürokratieentlastung noch lange nicht erreicht. Daher fokussiert sich das genannte Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz nicht nur auf die Schriftformerfordernisse. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Wagen Sie doch mal einen erneuten Blick in dieses Eckpunktepapier, liebe Kollegen von der Union. Vielleicht schaffen Sie es dann tatsächlich mal, hier in der nächsten Sitzungswoche einen Copy-and-paste-Antrag einzureichen. Ich persönlich würde mich zumindest sehr freuen, wenn wir uns dann hier noch mal wiedersehen.
In diesem Eckpunktepapier steht einiges drin, nämlich die Erleichterung bei Informationspflichten im Energierecht, im Außenwirtschaftsrecht, im Gewerbe- und Handwerksrecht. Schauen Sie mal rein, da findet sich einiges. Wir packen das jetzt an, Sie helfen uns mit. Ich freue mich, ehrlich gesagt, sehr auf die künftigen Beratungen.
Vielen Dank.