Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aus dem vorliegenden Antrag der Union spricht vor allem die Unterstellung, dass eine Überregulierung und unnötige Bürokratie zu befürchten wäre. Sie sprechen von Technologieoffenheit – ein sehr beliebtes Stichwort heutzutage –, und ergänzen das um einen materialoffenen Ansatz.
An verschiedenen Stellen – das finde ich besonders bemerkenswert – weisen Sie auf die ach so bewährten Strukturen hin – ganz genau so, als hätten die nicht mit zu dem beigetragen, was Sie, Herr Mayer-Lay, gerade sehr detailtreu beschrieben haben und mit dem wir uns jetzt herumplagen müssen. Das ist auch Teil der Misere, in der wir stecken und um die wir uns unbedingt kümmern müssen.
Sie vergessen in Ihrem Antrag außerdem – jedenfalls erwähnen Sie es nicht –, dass wir uns in sich bedingenden und teilweise verstärkenden existenziellen Krisen befinden. Hierzu gehören neben der im Fokus stehenden Klimakrise auch das parallel stattfindende große Massenaussterben und – mit diesen beiden eng verknüpft – die Vermüllung der Umwelt, vor allem der Ozeane, insbesondere mit Verpackungs- und Plastikmüll.
Insgesamt landen weltweit jährlich circa 10 Millionen Tonnen Abfall in den Ozeanen. Der Kunststoffanteil wird zu Mikroplastik zerrieben und gelangt in die Nahrungskette, übrigens auch in unsere Anteile. Größere Plastikpartikel werden ebenfalls von vielen Tierarten mit Nahrung verwechselt, werden gefressen und können, weil sie sich im Körper nicht auflösen, zu erheblichen Schäden führen, im schlimmsten Fall zum Tod. In den meisten untersuchten Meereslebewesen können mittlerweile Rückstände von Kunststoffen nachgewiesen werden.
Auf Europa geschaut stellen wir fest, dass Verpackungsabfälle circa 36 Prozent des kommunalen Abfallaufkommens ausmachen. 40 Prozent des hergestellten Kunststoffs und die Hälfte des hergestellten Papiers werden für Verpackungen verwendet. Und trotz aller Anstrengungen zur Abfallvermeidung, zur Trennung, zur Sammlung, für mehr Recycling und für weitere Maßnahmen, beispielsweise die thermische Verwertung, landen noch immer auch in Europa erhebliche und steigende Mengen an Verpackungsmüll in Gewässern. Bei Fließgewässern – der Kollege Gesenhues hat darauf hingewiesen – landen sie letztlich in den Ozeanen oder als kleine Partikel, als Mikroplastik, auch in unseren Böden – und das alles bei steigenden Produktionskapazitäten und steigenden Produktmengen.
Die Herausforderung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist also gewaltig, und es besteht dringender Handlungsbedarf. Deshalb ist es folgerichtig, diese Fragestellung in den Blick zu nehmen und mit der EU-Verpackungsverordnung einen Rahmen zu gestalten, der in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zur Lösung der genannten Probleme deutlich beitragen wird.
Ich will auf einige Kritikpunkte der Union eingehen. Sie monieren, dass die Bundesregierung parallel an einem eigenen Verpackungsgesetz weiterarbeitet. Das aber ist richtig so; denn die Ambitionen der Union bleiben in einigen Bereichen hinter unserem Niveau zurück,
beispielsweise die für 2030 angestrebte Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von alkoholfreien Erfrischungsgetränken. Das Ziel der EU für 2030 sieht eine Mehrwegquote von 10 Prozent vor, während in Deutschland bereits 2020 43,1 Prozent erreicht worden waren, und dahinter sollten wir nicht zurückgehen.
Darüber hinaus geht es auch um nationale Anstrengungen im Kampf gegen Mogelpackungen. Gemeint ist die Klarstellung, dass gleich große Verpackungen mit weniger Inhalt in der Regel unzulässig sind. Mogelpackungen sind nicht nur unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten unmöglich; sie sind auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein fortwährendes Ärgernis.
Diese Beispiele zeigen, dass eine weiter gehende nationale Regulierung, gegebenenfalls auch mit eigenen Quoten für einige Bereiche, in der Sache sinnvoll und erstrebenswert ist. Es ist klar, dass die europäische und die nationale Gesetzgebung sich hierbei nicht widersprechen dürfen – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Eine Aufweichung der eigenen, ambitionierteren Ziele und des bereits Erreichten darf jedoch unter Betrachtung der immensen Schäden durch Plastikmüll für die Umwelt nicht das Ergebnis sein, meine Damen und Herren.
Über die beabsichtigte Neuregelung im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung wird zudem ein weiterer Schritt in Richtung Herstellerverantwortung und Verursacherprinzip getan. Auch das ist, meine Damen und Herren, richtig.
Ich will zum Abschluss nur noch mal ganz kurz auf das Thema Rezyklatquote eingehen. Die Rezyklatquote ist deshalb so wichtig, weil sie ein wesentlicher Schritt ist, um aus einem Abfall einen wichtigen und geforderten Wertstoff zu machen. Sie wird also dafür sorgen, dass ein großer Teil des Abfalls zurückgelangt in den Wirtschaftskreislauf, in unsere Kreislaufwirtschaft. Deswegen lehnen wir die Beschränkung auf die Recyclingfähigkeit ab. So wie Sie es in Ihrem Antrag geschrieben haben, sehen wir es nicht.
Vielen Dank.