Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob Bitcoin oder Wallet, die Veränderungen im Zahlungsverkehr sind offensichtlich. Und deshalb – die Kollegin Tillmann hat es angesprochen – analysieren eigentlich alle Zentralbanken weltweit, ob es nicht die Notwendigkeit gibt, eigene digitale Währungen einzuführen. Besonders vornedran – wen überrascht es? – sind die USA und China, aber auch Schweden. Auch die Europäische Zentralbank geht diesen Weg. Sie hat ihn 2021 mit einer Untersuchungsphase begonnen, um zu schauen, wie ein digitaler Euro ausgestaltet werden könnte. Auf dieser Grundlage hat die Europäische Kommission mit Ursula von der Leyen an der Spitze im Juni 2023 ein Gesetzgebungspaket auf den Weg gebracht. Über die Verhandlungen und die Diskussionen dort haben wir auch schon mehrfach im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gesprochen. Wir haben auch im Austausch mit der Bundesbank schon häufiger über dieses Thema gesprochen, und ich glaube, wir sind da – das will ich ausdrücklich sagen – auf einem guten Weg.
Man muss aber auch feststellen: Es ist noch nicht ganz klar, wie es am Ende ausgestaltet sein wird. Es hieß am Anfang, es solle digitales Zentralbankgeld sein, also genauso wie Bargeld. Mittlerweile hat man den Eindruck, dass es mehr eine neue Form des E-Geldes wäre; das gibt es schon. Da bleiben auch aus unserer Sicht noch viele Fragen zu klären.
Ich will aber auch sagen, warum es wichtig ist, dass wir diesen Weg gehen. Wir sehen trotz aller Unkenrufe auch in Deutschland, dass die Nutzung von Eurobargeld kontinuierlich abnimmt. Der bargeldlose Zahlungsverkehr nimmt zu, und wir sehen, dass auch alternative Zahlungsverkehre drumherum entstehen.
Ich kann mich erinnern, dass wir mal über ein Projekt, das sich damals Libra nannte, diskutiert haben. Da wollte eines der großen sozialen Netzwerke eine eigene digitale Währung einführen. Und deswegen, meine Damen und Herren, halte ich es für absolut richtig und wichtig, dass wir über dieses Thema nachdenken.
Wir reden heute über jeweils einen Antrag von Union und AfD, und bei beiden Anträgen schwingt immer auch die Sorge um den Umgang mit dem Bargeld mit. Bei einem ist es ein bisschen mehr, beim anderen ein bisschen weniger. Aber gerade hier geht die Kritik gegenüber dem Gesetzgebungspaket vollkommen ins Leere. Die Europäische Kommission hat in ihrem Paket erstmals den Vorschlag gemacht, eine Annahmeverpflichtung für Bargeld festzuschreiben, etwas, was es bisher nicht gibt.
Insofern muss man das einfach erst einmal begrüßen. Das, was die Europäische Kommission hier macht, ist: Sie schreibt den Bestand des Bargeldes ein für alle Mal fest.
Es ist wichtig, hier der Kommission nichts Falsches zu unterstellen.
Wir als selbstbewusster Bundestag wollen an dieser Stelle mitreden; das ist überhaupt keine Frage. Ich muss aber auch sagen: Im Antrag der Union – Frau Kollegin Tillmann hat das eben sehr moderat vorgetragen – wird gesagt, die Bundesregierung solle eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ eingehen, das Parlament hier zu beteiligen. Ich bin immer dafür, dass wir Parlamentarier – egal ob Opposition oder Regierung – das letzte Wort haben. Aber zu fordern, die Bundesregierung müsse eine freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber dem Parlament eingehen, ist der falsche Weg.
Für uns ist klar, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Euro muss auch zukünftig eine starke Leitwährung bleiben. Und deshalb ist es wichtig, auf Höhe der technischen Entwicklung zu bleiben.
Herzlichen Dank.