Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz beraten wir nicht nur ein weiteres Gesetz mit besonders langem Namen, sondern eben auch die angesprochene Umsetzung der EU-Richtlinie zur Regulierung des Sekundärmarkts für notleidende Kredite.
Was sind notleidende Kredite? Wenn der Kreditnehmer mit seiner vereinbarten Ratenzahlung 90 Tage in Verzug ist, dann gilt der Kredit klassischerweise als notleidend.
Für Banken stellen notleidende Kredite ein besonderes Risiko dar; denn sie wissen nicht, mit welchem Anteil der Forderungen sie noch rechnen können. Das schafft Unsicherheit in den Büchern und Misstrauen vor allem untereinander. In der Finanzkrise 2008 ist dies zu einem besonderen Problem für die weltweite Finanzstabilität geworden. Damals verkauften die betroffenen Banken diese Kredite abzüglich eines Abschlags an sogenannte Bad Banks, Abwicklungsbanken, welche die riskanten Kredite dann übernommen haben; es bildete sich der sogenannte Zweitmarkt. So konnten Banken immerhin einen Teil ihrer Forderungen erhalten, während der notleidende Kredit auf dem Sekundärmarkt weiter gehandelt wurde.
Seit der Finanzkrise hat sich das Finanzsystem – es ist angesprochen worden – deutlich stabilisiert. Das lag vor allem an der konsequenteren Regulierung. Die Anzahl der notleidenden Kredite ist in einigen europäischen Staaten aber immer noch bedrohlich hoch. Griechenland ist angesprochen worden. In der schlimmsten Zeit galt in Griechenland zeitweise jeder zweite Kredit als notleidend.
Das in den letzten zwei Jahren gestiegene Zinsniveau trägt dazu bei, dass auch in Zukunft eigentlich mehr Kreditausfälle zu erwarten sind. Gerade Staaten wie Griechenland oder Portugal sind stark betroffen.
Deswegen wird deutlich: Wir brauchen eine klare und vor allem auch eine einheitliche Regulierung für den europäischen Sekundärmarkt. Aus diesem Grund hat die EU 2017 ihren Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite vorgestellt. Dem ist 2021 dann die entsprechende Richtlinie gefolgt. Mit diesem Gesetz setzen wir diese Richtlinie in nationales Recht um.
Wir sind in Deutschland aber auch nicht untätig gewesen. Es gibt in Deutschland bereits Regulierungen für Kreditdienstleister, weshalb die Gefahr von notleidenden Krediten eben sehr gering ist. Diese Regulierung wollen wir nun europaweit vereinheitlichen – ein weiterer wichtiger Schritt zu einer europäischen Banken- und Kapitalmarktunion, den wir als Sozialdemokraten selbstverständlich sehr begrüßen.
Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz regeln wir die Aufsicht durch die BaFin und eben nur durch die BaFin. Ich glaube, da waren Sie etwas schlecht informiert. Im Referentenentwurf waren es BaFin und BfJ. Jetzt nach dem Gesetzentwurf ist nur die BaFin dafür zuständig. Sie ermöglicht den Kreditdienstleistern, europaweit zu agieren. Die Aufsichtsbehörden führen jährlich eine Risikobewertung der Kreditdienstleister durch, und die Berichte werden an die EU übermittelt, welche die Finanzstabilität der Sekundärmärkte überprüft und sichert.
Uns als SPD ist vor allem das hohe Niveau des Verbraucherschutzes wichtig, das im Kreditzweitmarktförderungsgesetz auch vorgesehen ist. So müssen sowohl die BaFin als auch die Kreditdienstleister selbst spezielle Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher einrichten. Auch die Berücksichtigung von Nachsichtsmaßnahmen soll die Verbraucher besser schützen. So müssen Kreditdienstleister beachten, ob sich der Verbraucher beispielsweise in einer Schuldenberatung befindet oder in der finanzierten Immobilie, auf der der Kredit lastet, selbst wohnt.
Wir als SPD begrüßen die Umsetzung der Richtlinie. Sie führt vor allem zu einer zunehmenden Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte und zu mehr Stabilität auf dem Sekundärmarkt.
Vielen Dank.