Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute abschließend über den Entwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes abstimmen, liegen seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar dieses Jahres
knapp neun Monate fraktionsübergreifender Berichterstattergespräche hinter uns. Bei diesen Gesprächen haben wir intensiv sowohl das Gesamtkonstrukt als auch die Einzelregelungen diskutiert, waren im Austausch mit den Fachbeamten des Bundesinnenministeriums und den politischen Stiftungen
und haben kürzlich noch eine sehr offene und konstruktive Sachverständigenanhörung durchgeführt. An der Stelle ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen Berichterstatterinnen und Berichterstatter der anderen Fraktionen für die gute gemeinsame Arbeit.
Am Ende dieses Prozesses können wir sagen: Wir haben hier ein schlankes,
sowohl für die Stiftungen als auch für die Verwaltung gut handhabbares Gesetz geschaffen. Es ist, obwohl hier ein neues Stammgesetz geschaffen wurde, kein Bürokratiemonster entstanden, sondern eine Regelung, welche die bisherige Praxis behutsam fortschreibt
und zugleich mit den verfassungsgerichtlichen und damit verfassungsrechtlichen Anforderungen im Einklang steht. – Daran ändert das Gebrüll von rechts hier auch nichts.
Nun wird natürlich – das hören wir auch gerade schon – von der in ihrer Opferrolle gefangenen AfD wieder einmal die Falschmeldung verbreitet, dieses Gesetz richte sich gegen sie, ausschließlich gegen sie.
Das Gegenteil ist richtig: Dieses Gesetz richtet sich
überhaupt gar nicht gegen irgendeine Partei, sondern es verlangt vielmehr ausdrücklich
ein Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung,
und zwar von allen Parteien, die eine Finanzierung ihrer politischen Stiftungen erhalten wollen. Ich denke, das kann man von politischen Stiftungen aber auch guten Gewissens erwarten.
Wenn die AfD nun mit dem Gesetz nicht zufrieden ist, muss ich auch sagen: Wer ein Urteil bestellt,
kriegt auch eins und muss dann auch mit den Folgen umgehen können.
Der Gesetzgeber schuldet die Verabschiedung eines allgemeinen Gesetzes, mit dem alle Stiftungen gleich behandelt werden und der politische Wettbewerb nicht verzerrt wird.
– Und auch § 8 dieses Gesetzentwurfes ändert überhaupt gar nichts daran.
Denn § 8 regelt die Anerkennung der Stiftungen durch die Partei, aber sonst überhaupt nichts,
und die Voraussetzungen nach § 2 dieses Gesetzentwurfes muss jede Stiftung erfüllen.
– Was Sie, Herr Brandner, hier reinbrüllen und immer wieder erzählen, ist ein derartiger Unfug. Den werden Sie wahrscheinlich vor dem Bundesverfassungsgericht wiederholen; aber der wird nicht zum Tragen kommen. Das muss man auch deutlich sagen. Gucken Sie ins Gesetz! Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
und gelegentlich auch die Wahrheitsfindung. Aber das ist nichts für Sie.
Wenn sich die AfD nun offensichtlich ungerecht behandelt fühlt,
dann kann ich Ihnen auch nur raten: Sprechen Sie doch einmal in der Vorweihnachtszeit beim Glühwein mit Ihren Landesverbänden, um zu erörtern, wie auch Sie in Zukunft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten können. Vielleicht geht Ihnen dann ein Licht auf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist es wichtig, zu betonen, dass wir in der Sachverständigenanhörung zu diesem Gesetz sehr offen für mögliche Änderungen waren.
In der Folge haben wir die Regelungen zum Verwaltungsverfahren, zur behördlichen Zuständigkeit und zur Datenverarbeitung präziser gefasst, sodass das Gesetz operabel ist. Aber es gab keine durchgreifenden, keine verfassungsrechtlichen Bedenken der Sachverständigen gegen die Konzeption des Stiftungsgesetzes.
Daher werbe ich sehr nachdrücklich bei allen Fraktionen dafür, diesem Gesetz zuzustimmen.
Wir stellen die Arbeit der politischen Stiftungen damit für die Zukunft auf eine tragfähige und verfassungskonforme Grundlage, die dem Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung dient.
Vielen Dank.