Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir schaffen das Amt eines Polizeibeauftragten bzw. einer Polizeibeauftragten für die Polizeien des Bundes. Das ist ein guter Tag für die Polizei; denn wir stärken das Vertrauen in die demokratische Polizei, in die Beamtinnen und Beamten, die jeden Tag Dienst tun. Wir sind ihnen dankbar für diesen Einsatz.
Wir schaffen damit noch mehr. Es wird der Goldstandard werden für die Beauftragten.
In den Ländern gibt es eine Vielzahl von Polizeibeauftragten, die mal Organe eines Parlaments sind, mal in der Exekutive angesiedelt sind. Wir entscheiden als Deutscher Bundestag: Es wird ein Hilfsorgan des Deutschen Bundestages. Damit, meine Damen und Herren, schaffen wir die Möglichkeit, dass sich Polizistinnen und Polizisten rechtssicher und anonym an ihren Beauftragten wenden. Wir schaffen die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger, die Erkenntnisse über strukturelle Mängel haben, hier eine eigene Eingabe machen. Damit ist mehr geschaffen, als jemals in diesem Bereich denkbar war.
Es geht nicht darum, irgendwelche neuen Strukturen zu schaffen, die wir zu den schon bestehenden hinzufügen. Vielmehr schaffen wir damit die Möglichkeit, besser zu erkennen, ob die Polizei gut organisiert und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet ist und was gesetzgeberisch zu tun ist. Der oder die Polizeibeauftragte wird dem Bundestag berichten und uns in die Lage versetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen, das zu tun, was man als Gesetzgeber tun sollte, nämlich gute Rechtsgrundlagen schaffen, das Recht fortentwickeln, zum Beispiel mit einem Bundespolizeigesetz – das kommt endlich –, und entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stellen.
Reden wir nicht drumherum: Es wird in dieser Debatte sicherlich einige geben, die aus Unkenntnis des Gesetzentwurfes von einem Generalverdacht gegen die Polizei sprechen werden.
Das ist natürlich völlig neben der Debatte.
Man kann nicht von einem Generalverdacht gegen die Polizei sprechen, weil wir die Polizeien stärken. Wir stehen zu unserer Polizei. Wer meint, das könne ein Staatsanwalt erledigen, der hat das überhaupt nicht verstanden.
Es geht nicht darum, Strafbarkeiten oder mögliches Fehlverhalten im Amt in den Mittelpunkt zu rücken. Ein Staatsanwalt wird sich möglicherweise damit beschäftigen, ob strafbares Verhalten vorliegt. Aber hier geht es um mehr. Wenn eine entsprechende Eingabe erfolgt ist, kann ein struktureller Mangel aufgedeckt werden. Es kann erkannt werden, dass wir die Organisation der Polizeien noch einmal überprüfen müssen. Das ist etwas grundsätzlich anderes.
Es geht auch nicht darum, einen Generalverdacht zu formulieren. Nein, wir wissen: Der weit überwiegende Teil, die überwältigende Mehrheit in der Polizei, hält sich an Recht und Gesetz. Sie setzt auch Recht und Gesetz jeden Tag in diesem Staat durch, und sie hat unser Vertrauen verdient, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es wird eine parallele Befassungsmöglichkeit zu Staatsanwaltschaften geben, die möglicherweise ein Verfahren einstellen oder gar nicht zu beteiligen sind. Die Polizistinnen und Polizisten erhalten einen neuen Ansprechpartner. Sie erhalten jemanden an ihrer Seite.
Die Berichte, die der Polizeibeauftragte uns als Bundestag erstatten wird, werden Hausaufgabenhefte sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir werden uns nicht wegducken und sagen: Das ist die Zuständigkeit der Judikative.
Denn es ist etwas, was wir in dem zuständigen Innenausschuss zu debattieren haben,
es ist etwas, womit wir uns hier im Plenum zu beschäftigen haben. Das heißt, wir versetzen uns in die Lage, uns mit unseren Polizeien – ich betone: mit unseren Polizeien – des Bundes besser auseinanderzusetzen, indem wir einen unabhängigen Polizeibeauftragten schaffen – weder auf der einen noch auf der anderen Seite, sondern auf der Seite des Rechts, an der Seite derjenigen, die Recht und Ordnung durchsetzen und sich an das Gesetz halten.
Wir freuen uns auf die Debatte, die nun folgen wird. Wir erkennen damit an, dass uns viele Hinweise aus der Zivilgesellschaft erreicht haben. Wir danken insbesondere für die Hinweise aus den Ländern, die auf ihre Polizeibeauftragten und bestehende Herausforderungen verwiesen haben.
Gleich werden in dieser Debatte für die SPD noch der Kollege Baldy und die Kollegin Wegge sprechen. Wir haben uns vorgenommen, die besonderen Merkmale herauszustellen. Die Stichworte „parallele Ermittlungskompetenz“ und „Selbstbefassungsrecht“ sind hier zentral. Das ist etwas, was es in der Form bei den Ländern noch nicht gab. Wir glauben, dass wir hiermit einen neuen Standard schaffen, dass man sich dann auch daran orientiert.
Sollten es Vertreter der Opposition wider Erwarten gleich kritisch sehen, so kann ich Ihnen versichern: Auch dort, wo die CDU an den Landesregierungen beteiligt ist, gibt es Polizeibeauftragte. Und man kann das Gute auch noch besser machen. Wenn demnächst der Bund den Standard setzt, dann haben wir das Beste getan.