Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erwarten von Polizistinnen und Polizisten in Deutschland, dass sie fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Mehr noch: Wir erwarten, dass sie mit ihrer Arbeit jeden Tag für Demokratie und unseren Rechtsstaat eintreten. Sie übernehmen eine sehr wichtige Rolle in einem liberalen Staat. Aus diesem Grund sind die Erwartungen der Gesellschaft an sie auch so hoch.
Fehlverhalten von einzelnen Polizistinnen und Polizisten kann daher eine fatale Wirkung für das Vertrauen in den Staat haben. Denn Vertrauen in den Staat kann verloren gehen. Deshalb liegt es in unser aller Interesse und ganz besonders auch im Interesse aller rechtschaffenen Polizistinnen und Polizisten, wenn Fehlverhalten von einer neutralen Stelle systematisch untersucht werden kann. Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir heute diesen Gesetzentwurf für eine Stelle für Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundestagspolizei hier beraten. Denn der Polizeibeauftragte des Bundes soll eine Stelle sein, an die sich sowohl Bürger/-innen als auch Polizistinnen und Polizisten mit Hinweisen und Beschwerden wenden können, sei es wegen des Kollegen, der rassistische Kommentare in Chatgruppen schreibt, was aktuell übrigens nicht strafbar wäre, oder die Bürgerin, die sich bei einer Kontrolle nicht korrekt behandelt fühlt. Sie alle können sich an den Polizeibeauftragten oder die Polizeibeauftragte wenden.
Was mich besonders freut, ist, dass der Polizeibeauftragte des Bundes eben kein Kummerkasten ohne Kompetenzen sein wird. Wir ermöglichen unabhängige Untersuchungen über mögliche strukturelle Mängel bei der Polizei. Fehlverhalten, das auf eine Verletzung von Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten oder Diskriminierungsfreiheit schließen lässt, kann untersucht werden. Ganz wichtig dabei: Er wird nicht weisungsgebunden sein, weder durch die Polizeien noch durch das Innenministerium. Wir schaffen eine Stelle, die hier im Bundestag angesiedelt sein wird. Der Beauftragte erhält für seine Arbeit darüber hinaus unter anderem Zugang zu Polizeidienststellen und das Recht auf Akteneinsicht. Damit wird dieser Polizeibeauftragte so ausgestaltet sein, dass er seinesgleichen sucht. Wir können also sehr stolz auf diesen Gesetzentwurf sein.
Um den Handlungsspielraum aber auch wirklich ausschöpfen zu können, müssen Kompetenzen und Aufgaben rechtlich gut eingebettet werden. In den anstehenden parlamentarischen Verhandlungen werden wir also noch einigen Gesprächsbedarf haben. Ich als Juristin bin beispielsweise davon überzeugt, dass wir eine Klarstellung des Verhältnisses der Rechte des unabhängigen Polizeibeauftragten zu den Vorschriften in der Strafprozessordnung brauchen. Darauf werden wir – wir! – einen Schwerpunkt in der Anhörung legen. Denn für das Akteneinsichtsrecht und das Zeugnisverweigerungsrecht gelten speziell gesetzlich geregelte Voraussetzungen. Nur wenn die spezialgesetzlichen Befugnisse auch tatsächlich Anwendung finden, können die unabhängigen Polizeibeauftragten ihre Aufgabe erfüllen. Aber ich bin mir sicher, dass wir auch dafür noch eine gute Lösung finden werden, und ich freue mich auf die Verhandlungen.
Vielen lieben Dank.