Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Seit wie vielen Jahren debattieren wir hier im Haus über die Einrichtung eines Polizeibeauftragten für den Bund? Schon in der 16. Wahlperiode hat meine Fraktion, die Fraktion Die Linke, hier einen Antrag eingebracht. Wir erinnern uns: In der 17. Legislatur war die Forderung nach einer Beschwerdestelle Bestandteil des Abschlussberichtes des NSU-Untersuchungsausschusses. Wir begrüßen es deshalb außerordentlich, dass die Koalition hier nun endlich einen Gesetzentwurf vorlegt.
Und dieser Gesetzentwurf – das muss ich ganz offen und ehrlich sagen – ist wirklich eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen.
Zu befürchten war nach den Debatten in der Koalition zu Beginn des Jahres, dass diese Stelle ein bloßer Kummerkasten ohne Befugnisse wird, womöglich sogar nur für Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen. Das ist nun nicht der Fall, und das ist richtig gut.
Der Polizeibeauftragte des Bundestages wird umfassende Befugnisse erhalten. Im Benehmen mit anderen beteiligten Stellen wird er seine Untersuchungen auch durchführen können, wenn zugleich straf- und disziplinarrechtliche Verfahren laufen.
Das ist ein deutliches Plus auch gegenüber den Regelungen in den sieben Bundesländern, die bereits über einen Beschwerdemechanismus verfügen.
Dennoch – das muss auch gesagt werden, und ich hoffe auf das weitere Verfahren – gibt es noch ein paar Kritikpunkte. So soll nach dem Entwurf allen Beschwerden von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen nachgegangen werden. Bei den Bürgerinnen und Bürgern werden dagegen Hürden aufgebaut. Man muss selbst betroffen sein, und zugleich – anders als bei den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten – muss das beklagte Fehlverhalten auf strukturelle Mängel hinweisen. Ich glaube, das ist eine zu hohe Schwelle. Darüber sollten wir reden.
Und anders als in einigen Ländern fehlt auch ein Eingaberecht für Bürgerrechtsorganisationen. Auch darüber würde ich gerne in der Anhörung reden.
Schließlich fehlt uns auch so etwas wie eine klare Befugnis, sich eigeninitiativ – da denke ich zum Beispiel an die Datenschutzbeauftragten – mit strukturellen Mängeln und Fehlentwicklungen zu befassen, ohne dass auf konkrete Einzelfälle Bezug genommen werden muss.
– Ob das wirklich gegeben ist, wird sicherlich noch mal Thema der Anhörung sein. Wir denken, wenn wir offen in die Anhörung gehen, dann werden diese Punkte dort sicherlich auch Thema. Und dann kann sogar dieser gute Gesetzentwurf noch verbessert werden.
Vielen Dank.