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135. Sitzung
Freitag, 10. November 202320. Wahlperiode, 135. Sitzung
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ausweislich des Gesetzentwurfes hat der Bundespolizeibeauftragte zwei Hauptaufgaben: zum einen die Untersuchung von angeblichen strukturellen Fehlentwicklungen innerhalb der Polizei des Bundes und zum anderen die Bewertung von individuellem Fehlverhalten. Ich will zunächst einmal Folgendes festhalten: Beinahe nirgendwo sonst wird Fehlverhalten von Polizeibeamten vor dem Hintergrund des Gewaltmonopols des Staates strenger und stärker untersucht als in der Polizei selbst.

Beifallbei der CDU/CSU

Das ist auch notwendig, um das Vertrauen in die Polizei aufrechtzuerhalten.

Es ist aber ebenso wichtig, dass angesichts Zehntausender Angriffe auf Polizeibeamte und angesichts schwieriger Einsatzlagen das klare Signal vom Bundestag ausgeht, dass sich unsere Polizeibeamten auf die Politik verlassen können, dass wir hinter unseren Beamten stehen und ihnen für ihren Dienst danken.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP und des Abg. Michael Sacher [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Es ist heute bereits der Vergleich mit dem Wehrbeauftragten des Bundestages, der ebenso ein Hilfsorgan des Bundestages ist, angesprochen worden. Ich will zumindest zu bedenken geben, dass der Vergleich nicht völlig stimmig ist. Denn der Polizeibeauftragte soll Fehlverhalten einzelner Beschäftigter untersuchen, wohingegen der Wehrbeauftragte sich eher als Ombudsmann der Soldaten versteht, die sich gegen das Fehlverhalten von Vorgesetzten zur Wehr setzen,

Beifallbei der CDU/CSU

sodass dieser Vergleich nicht ganz stimmig ist.

Der ist überhaupt nicht stimmig!

Ich glaube, man muss auch deutlich machen, dass, wenn es ein solches Instrument gibt, im Gesetzentwurf typische Fallkonstellationen fehlen, zum Beispiel die, bei Beförderungen übergangen worden zu sein, oder Querelen innerhalb von Dienststellen.

Ich will auch darauf aufmerksam machen, dass mit der Schaffung des Amtes des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag eine neue Rechtskategorie eingeführt wird. Dabei geht es weder um ein arbeitsrechtliches noch um ein disziplinarrechtliches noch um ein strafrechtliches Verfahren; es ist ein neues Verfahren sui generis. Wer aber ein solches Verfahren einführt – und das ist eine Frage, die in den Beratungen diskutiert werden muss –, der muss sich auch um den Rechtsschutz kümmern; denn die Feststellungen des Bundespolizeibeauftragten haben natürlich Rechtsqualität, und diese Rechtsqualität muss sich durch einen entsprechenden Rechtsschutz auch wiederfinden. Also: Diese Fragen dürfen nicht vergessen werden.

Insgesamt ist uns wichtig, dass das Hauptaugenmerk darauf liegt, dass unsere Polizei gut ausgestattet ist, dass sie die notwendigen Einsatzlagen ordnungsgemäß abarbeiten kann und dass das Vertrauen dieses Hauses gegenüber unserer Polizei stets vorhanden ist.

Herzlichen Dank.

Beifallbei der CDU/CSU

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