Herr Mörseburg, Sie haben eben auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil verwiesen. Es gibt auch andere Bundesverfassungsgerichtsurteile, zum Beispiel zum Asylbewerberleistungsgesetz 2012; meine Kollegin Stephanie Aeffner hat vorhin schon darauf hingewiesen. Und in dem Gesetz steht explizit, dass eine Verringerung der Leistung aus migrationspolitischen Gründen nicht mit der Verfassung übereinstimmt.
Jetzt habe ich in Ihrem Gesetzentwurf noch einmal Ihre Begründung nachgelesen. Sie ist rein migrationspolitisch motiviert. So wie der Gesetzentwurf hier von Ihnen eingebracht wird, kann man davon ausgehen, dass er vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig bezeichnet wird.
Wenn man die Dauer verlängern will, dann muss man das verfassungsrechtlich ordentlich begründen. Das ist eine der Fragen, die meine Kollegin eben erwähnt hat.
Der Kollege Beeck hat einen anderen Grund genannt, der Sinn macht. Wir müssen prüfen, ob das, was von der MPK vorgeschlagen wird, überhaupt verfassungsrechtlich möglich ist. Das ist unsere Aufgabe als Parlamentarier. Sie machen hier einen Vorschlag, der offensichtlich dem Verfassungsgerichtsurteil von 2012 widerspricht.
Deswegen können wir über Ihren Gesetzentwurf heute gar nicht abstimmen, sondern werden ihn überweisen. Sind Urteile des Verfassungsgerichts manchmal gut und manchmal schlecht?
Wie stehen Sie an dieser Stelle zu Bundesverfassungsgerichtsurteilen?