Dieses Stoppschild haben wir schon lange vor dem 7. Oktober im Gesetzentwurf verankert. Und das gilt auch für alle, die jetzt Israel das Existenzrecht absprechen; denn auch das ist antisemitisch, meine Damen und Herren. Sollte sich im weiteren Verfahren zeigen, dass es im Gesetz dazu Änderungsbedarf gibt, stehe ich dem ausdrücklich offen gegenüber.
Denn für mich ist klar: Die Existenz und die Sicherheit Israels sind Teil deutscher Staatsräson.
Jüdisches Leben gehört zu diesem Land.
Wer Teil unserer Gesellschaft sein will, muss diese entscheidenden Lehren aus unserer Vergangenheit mittragen. Deshalb ist völlig klar, meine Damen und Herren: Wer antisemitische Hetze verbreitet, kann und darf in Deutschland nicht eingebürgert werden.
Deshalb ergreifen wir Maßnahmen, die sicherstellen, dass in den Einbürgerungsbehörden niemand ein bloßes Lippenbekenntnis zu unseren Werten abgibt.
Jede Straftat mit antisemitischer, rassistischer oder anderweitig menschenverachtender Motivation schließt eine Einbürgerung aus.
Das gilt selbst für Taten in sogenannter Bagatellhöhe; denn für Antisemitismus und für alle Formen des Extremismus gibt es null Toleranz, meine Damen und Herren.
Mit dem vorliegenden Gesetz bauen wir auch Brücken.
Wir ermöglichen Mehrstaatigkeit bei Einbürgerungen. Und wir setzen Anreize für gute Integration: Dann soll die Einbürgerung nach fünf statt bisher nach acht Jahren stattfinden – ich will es noch einmal betonen und hoffe, die CDU hört an der Stelle auch zu –, wie es auch in unseren Partnerländern Frankreich, den Niederlanden, Schweden, Luxemburg der Fall ist – oder wie in Polen, die teilweise auch schon nach drei Jahren einbürgern, meine Damen und Herren.
Vielleicht akzeptieren Sie jetzt, dass wir diese Modernisierung auch im europäischen Kontext dringend benötigen.
Gleichzeitig stellen wir angemessen hohe Anforderungen an künftige deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger: dass die- oder derjenige sehr gut Deutsch spricht, sich wirtschaftlich gut integriert hat und besondere Integrationsleistungen vorweisen kann, beispielsweise weil er oder sie
sich ehrenamtlich engagiert – auch das ist ein wirklich guter Anreiz, wenn Menschen sich in unserem Land im Ehrenamt einbringen –
oder einen sehr guten Berufsabschluss erreicht hat. Das ist ein klarer Anreiz. Den Menschen sagen wir damit: Leistung lohnt sich, Anstrengung lohnt sich, und Integration lohnt sich, meine Damen und Herren.
Ich sage es noch einmal: Qualifizierte Menschen im Ausland überlegen, ob sie nach Deutschland kommen oder nach Kanada oder in die USA gehen. Sagen wir ihnen: Wir brauchen Sie hier; Sie sind hier bei uns willkommen!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Unterstützung für dieses Gesetz.