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142. Sitzung
Freitag, 1. Dezember 202320. Wahlperiode, 142. SitzungBeschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einbringung des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023 ziehen wir als Koalition die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November, machen reinen Tisch und stellen einen verfassungsmäßigen Zustand her. Das ist jetzt auch notwendig.

An Sie gewandt, lieber Herr Middelberg: Nicht wir als Koalition müssen damit leben. Das ganze Parlament, das ganze Land, Bund und Länder müssen mit diesem Urteil umgehen. Da gibt es auch auf Länderebene noch eine ganze Menge Handlungsbedarf, gerade bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Beifallbei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Respekt vor dieser Entscheidung – das ist mir ganz wichtig zu betonen – gebietet es, den Fokus beim Umgang auf die Umsetzung dieser Entscheidung zu legen

Zurufvon der CDU/CSU: Richtig!

und nicht kreative Ideen zu entwickeln, worüber man noch alles nachdenken kann, zu schauen, wie man rechts und links an dieser Entscheidung vorbei Haushaltspolitik machen kann. Dieses Urteil gilt, und das setzen wir jetzt um, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Beifallbei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir wissen: Die Schuldenbremse hat breite Unterstützung in der Bevölkerung. Die Demoskopie ist angesprochen worden. In Hessen, also bei mir zu Hause, haben 2011 70 Prozent der Menschen für die Einführung einer Schuldenbremse gestimmt. 70 Prozent, das ist eine Botschaft, und diese Botschaft ist für uns zentral.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Um auch das klar zu sagen, weil ich dies in dieser Woche gelesen habe: Die Schuldenbremse ist auch keine makroökonomische Verrücktheit. Im Gegenteil: Sie ist die Gewähr von Nachhaltigkeit in der Haushaltspolitik, und sie gewährt, dass wir als Parlament zukünftig handlungsfähig bleiben.

Beifallbei der FDP und der CDU/CSU

Es ist mir wichtig, auf einen Punkt des Urteils noch einmal besonders hinzuweisen. Zum Beurteilungsspielraum des Parlaments hat das Gericht klar gesagt: Die Frage, ob eine Notsituation vorliegt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht, unterliegt der vollständigen verfassungsgerichtlichen Kontrolle – der vollständigen Kontrolle. Das ist der Maßstab für alle weiteren Überlegungen,

Haben Sie schon verloren!

die hier angestellt werden. Es steht nicht im Belieben von uns als Parlament, zu entscheiden, ob eine Notlage vorliegt oder nicht. Das wäre nämlich das Ende der Schuldenbremse, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Und das ist mit unserer Fraktion nicht zu machen.

Vielen Dank.

Beifallbei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD
Beifallbei der CDU/CSU

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