Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen! Liebe AfD-Fraktion, Sie wärmen völlig kalten Kaffee in der Mikrowelle auf, und der schmeckt bekanntlich
nicht. Sie bringen nahezu exakt denselben Gesetzentwurf ein wie in der letzten Legislaturperiode; das ist schon von sämtlichen Vorrednern vorgetragen worden.
Unsere Argumente gegen Ihren Entwurf sind dieselben wie schon damals; daran hat sich nichts geändert. Auch das hat Thorsten Lieb gerade schon ausgeführt.
Es gelten dieselben Grundsätze im Haushalt, dieselben Strafgesetze wie damals, als Sie den Entwurf eingebracht haben. Insofern ist Ihre Forderung ausdiskutiert und Ihr Manöver vollkommen durchsichtig.
– Wir dachten, Sie lernen dazu.
Ehrlich gesagt, ist Ihr Entwurf der Klassiker des Rechtspopulismus: Forderung härterer Strafen, Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit und Anzweiflung funktionierender Judikative. Sie wollen Misstrauen gegen sämtliche Beschäftigte und Ehrenamtliche im öffentlichen Dienst schüren. Das ist wirklich unanständig.
Würden wir Ihren Vorschlag umsetzen, müssten sämtliche Beamte und Ehrenamtliche ständig mit dem Damoklesschwert der Strafbarkeit über sich arbeiten und Entscheidungen treffen. Ihr komplettes Misstrauensvotum durch Strafandrohung trifft im Übrigen nicht nur Bundesbeamte oder Spitzenbeamte in den Ministerien, es trifft vor allem die kommunale Ebene mit den vielen Tausend Beschäftigten, die sich darum kümmern, dass dieses Land funktioniert. An dieser Stelle dafür übrigens auch mal mein herzlicher Dank.
Was strafrechtlich zu verfolgen ist, auch im Umgang mit Steuergeldern im öffentlichen Raum, ist längst im Untreueparagrafen geregelt. Es gibt keinen von Ihnen dargestellten und suggerierten rechtsfreien Raum.
– Ich habe zugehört. Aber vielleicht sollten Sie sich mal umdrehen und sich mit Ihrem Kollegen unterhalten, wie man disziplinarrechtlich auch Pensionsansprüche verlieren kann. Also, wir sind da völlig sicher im rechtlichen Raum.
Zum Schluss habe ich übrigens noch eine andere schöne Geschichte für Sie. Ihre Vorschläge richten sich eigentlich vor allem gegen Ihre eigenen Reihen. Im Jahr 1997 wurde nämlich Herr Glaser Kämmerer der Stadt Frankfurt am Main.
In dieser Funktion legte er öffentliche Gelder – 200 Millionen D-Mark – in spekulativen Fonds an. Es gibt Schätzungen, nach denen sich der durch Werteverlust entstandene Schaden bis heute auf circa 80 Millionen Euro bemisst.
Man nannte diese Fonds später übrigens auch „Glaser-Fonds“. Im Jahr 2018 stellte deshalb der Sprecher der AfD Hessen gegen ihn Strafanzeige – wegen der Veruntreuung von Steuergeldern.
Wenn es also wirklich den Verdacht der Veruntreuung von Steuergeldern gibt, haben wir in Deutschland schon jetzt ausreichend Mittel zur Hand und einen funktionierenden Rechtsstaat, um dagegen vorzugehen. Ihren durchsichtigen Schaufensterantrag lehnen wir deshalb ab.
Vielen Dank.