Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung hatte zunächst das Ziel, in Mittel- und Osteuropa wirtschaftlichen Fortschritt und Wiederaufbau zu organisieren – eine Aufgabe, die vor 30 Jahren mit Sicherheit eine notwendige und richtige Herausforderung war. Und es war richtig, dafür auch ein Instrument zu schaffen.
Wir haben es eben vom Kollegen Müller-Rosentritt gehört: Mehrparteiendemokratie – also ein klares Ziel in Richtung Demokratie –, Pluralismus und die Marktwirtschaft sind die Ziele, die in den Staaten gelebt werden sollen. Ich glaube, es ist durchaus gut für uns, wenn wir versuchen, diese Ziele auch in die Welt hinauszutragen und zu befördern.
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung begünstigt den Übergang in die offene Marktwirtschaft, und es sollen private und unternehmerische Initiative seitens dieser Bank gestärkt werden. Die Instrumente, die zur Verfügung stehen, sind sowohl Darlehen als auch Eigenkapitalhilfen, um Investitionsprojekte, die langfristig ökonomisch tragfähig sind, zu unterstützen. Damit versucht die Bank, in den Zielländern sozial und ökologisch nachhaltig zu wirken.
Wir haben jetzt an der Stelle zwei Änderungsvorschläge des Gouverneursrats vorliegen: Zum einen soll der Zielkreis der Länder erweitert werden und zum anderen mehr Flexibilität für das Handeln dieser Bank geschaffen werden. Da es sich dabei um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, muss dem der Deutsche Bundestag zustimmen, und deshalb diskutieren wir diesen Gesetzentwurf heute hier.
Wir haben schon gehört, um welche Länder es sich handelt: um den Irak und die Länder der Subsahara-Region. Wir glauben, dass es gerade mit Blick auf die Subsahara-Region sinnvoll ist, dass wir uns dort engagieren. Das ist entwicklungspolitisch aus meiner Sicht ein sehr gutes Signal. Es ist eine herausfordernde Region, über die wir sprechen. Auf der anderen Seite müssen wir sehen, dass es dort durchaus fragile Situationen gibt, und wir hoffen, dass wir durch diese Veränderungen ein Stück weit zur Stabilisierung beitragen können.
Bei der Flexibilisierung des Kapitals hatten wir seither eine Obergrenze bei den Ausleihungen auf das gezeichnete Eigenkapital. Das wird jetzt gelockert. Jetzt kann sich das Direktorium der Bank sozusagen selbst eine Obergrenze setzen. An der Stelle muss ich sagen: Ich bin sehr dafür, dass wir dieser Bank mehr Flexibilität und damit auch mehr Wirkmöglichkeiten einräumen. Auf der anderen Seite habe ich ein ungutes Gefühl, wenn ein Direktorium sich selbst eine Obergrenze genehmigen kann. Deshalb ist mein dringender Wunsch an der Stelle, dass wir das Direktorium bitten, Maß zu halten, sozusagen zwar die Zielerreichung anzugehen, aber, da wir es hier mit einer Bank zu tun haben, gleichzeitig darauf zu achten, dass diese Bank auch in Zukunft solide und stabil geführt wird.
Insofern werbe ich dafür, dass wir zwar mehr Flexibilität unterstützen, aber auch klare Haltelinien sehen, damit wir auch in Zukunft positive und gute Diskussionen über diese Bank und ihre Arbeit führen können und nicht irgendwann in Besorgnis hier zusammenkommen müssen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke schön.