Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete in den demokratischen Fraktionen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir schließen ständig Verträge ab, praktisch jeden Tag: morgens beim Bäcker, wenn wir Brötchen holen, wenn wir Urlaub buchen, online Klamotten bestellen, ein Abo fürs Fitnessstudio oder für den Streamingdienst abschließen. Das alles sind Verträge, und meistens sind wir ganz froh, dass wir dabei nicht jedes Mal mehrere Seiten Papier ausdrucken und unterschreiben müssen. Man stelle sich mal vor, wir würden zur Tüte Brötchen noch einen mehrseitigen Vertrag bekommen. Aber fragen Sie sich selbst: Würden Sie auch ein Auto auf Handschlag kaufen?
Wann schauen wir uns Verträge, die wir einmal geschlossen haben, überhaupt noch mal an? Immer dann, wenn etwas schief läuft. Wenn meine Klamotten nicht geliefert werden, will ich wissen: Wie kriege ich eigentlich mein Geld zurück? Wenn mein Auto nach ein paar Monaten kaputtgeht, dann will ich wissen: Was genau stand eigentlich im Vertrag zur Garantie? Und wenn mein Vermieter beim Auszug plötzlich möchte, dass ich die ganze Wohnung streiche, dann schaue ich im Mietvertrag nach: Was stand da eigentlich drin? Muss ich das wirklich machen?
Ähnlich ist das auch bei Arbeitsverträgen: Nach der Unterschrift fange ich erst mal an zu arbeiten, lege den Vertrag weg – wenn es gut läuft, für Jahre oder Jahrzehnte. Ich hole ihn dann wieder hervor, wenn es schwierig wird, zum Beispiel, wenn ich gekündigt werde, weil ich dann wissen will: Durfte ich eigentlich gekündigt werden? Was stand dazu im Arbeitsvertrag? In Deutschland wurden im vergangenen Jahr über 140 000 Klagen gegen Kündigungen eingereicht – 140 000 Menschen also, die alle ihren Arbeitsvertrag gesucht haben, um noch mal nachzuschauen.
Jetzt könnte man sicher einwenden: Dafür braucht es doch nicht unbedingt Papier. Das kann genauso gut verloren gehen oder zerstört werden.
Das stimmt; das kann passieren. Aber fragen Sie sich selbst: Wissen Sie, wo Sie bei sich zu Hause den Mietvertrag suchen müssten?
– Ja, sehr gut. Aber wissen Sie das auch noch vom PDF mit den AGBs vom Streamingabo, das Sie abgeschlossen haben?
Es gibt jetzt schon Arbeitgeber/-innen, die gerade bei prekären Beschäftigungsverhältnissen gegen das Nachweisgesetz verstoßen und keine schriftlichen Arbeitsverträge oder Nachweise vorlegen. Die elektronische Form würde es vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern leichter machen, das zu machen.
Jetzt muss ich sagen, Herr Oellers: Ich finde gut, dass Sie mittlerweile ergänzt haben, dass Sie nicht mehr nur die Textform wollen, sondern auch die elektronische Form. Das würde ich als einen Fortschritt betrachten.
Trotzdem macht es noch ein Unterschied, ob das in elektronischer Form kommt oder in Schriftform.
Bei einem schriftlichen Arbeitsvertrag und den Nachweisen kann ich leicht erkennen, ob ich die bekommen habe oder nicht. Bei der elektronischen Form, bei einem PDF, das ich per Mail bekomme, kann ich nicht sofort erkennen, ob da eigentlich die qualifizierte elektronische Signatur dabei ist, die für diese Form nötig ist. Das kann nicht jeder auf den ersten Blick erkennen. Wenn mir das dann Jahre später beim Arbeitsgericht auffällt – in dem Moment, wo ich gegen diese Kündigung klage –, dann schaue ich blöd aus der Wäsche, wenn ich vorher nicht darauf geachtet habe.
Deshalb, meine Damen und Herren: Niemand wird davon abgehalten, Arbeitsverträge und Nachweise über die wesentlichen Arbeitsbedingungen in elektronischer Form zu verfassen; das können Sie auch jetzt schon. Sie müssen sie nur einmal auch schriftlich vorlegen.
Das ist auch nicht nur ein Selbstzweck, sondern dient dem Schutz und den Rechten von Beschäftigten. Denn das Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitnehmer/-innen in Deutschland, für über 40 Millionen Menschen, von denen nicht alle einen Dienstlaptop haben, von denen nicht alle einen Drucker zu Hause haben, von denen nicht alle eine Cloud haben, in der sie ihre Daten vor Verlust schützen können.
Es sind also 40 Millionen Menschen, denen der schriftliche Nachweis ein Stück Sicherheit gibt, das Sie von der Union ihnen nehmen wollen. Denken Sie an die Friseurin, an Spargelstecher/-innen, an Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag unseren Müll einsammeln, und an viele andere mehr!