Nein.
Von derselben Haltung getragen bitte ich nun die Demokratinnen und Demokraten in diesem Hause auch um Unterstützung für das Demokratiefördergesetz.
Dieses Gesetz schafft eine verlässlichere finanzielle Grundlage für die Präventionsarbeit gegen Antisemitismus, gegen Rassismus, gegen jede Form des Extremismus, der Menschenfeindlichkeit und für unsere demokratischen Werte dort, wo es darauf ankommt: in den Kommunen, auf dem Land, in den Städten. Wir brauchen mehr denn je Strukturen, in denen Menschen zueinander finden, sich füreinander engagieren. Das schaffen wir mit dem Demokratiefördergesetz.
Weil Demokratie immer so stark ist wie die Menschen, die sie tragen, will mein Haus die ganze Breite der Gesellschaft stützen: von den Wohlfahrtsverbänden zu den Jugendverbänden, von den Mehrgenerationenhäusern bis zur Sportförderung. Und umso wichtiger ist es, dass genau da der Haushalt noch mal deutlich verändert worden ist im Bereich der Freiwilligendienste. Im Kinder- und Jugendplan ist er nun sogar höher als im Jahr 2023. Ganz, ganz herzlichen Dank dafür!
Beispiel „Kinder- und Jugendplan“. Sein Volumen erhöht sich um 45,15 Millionen Euro, und das ist ganz wichtig. In der Tat: In diesem Programm befinden sich auch die Mittel für „Respect Coaches“. Die „Respect Coaches“ trainieren Kinder und Jugendliche an 600 Schulen in Deutschland darin, andere Meinungen und Lebensweisen zu verstehen. Aber sie helfen auch dabei, antisemitische, antimuslimische oder rechtsextreme Positionen zu erkennen und dann den Streit respektvoll zu schlichten. Das ist so wichtig in diesen Zeiten.
Ich bin außerdem froh, dass wir mit dem Haushalt 2024 in ein Jahr gehen können, in dem wir den Kinderzuschlag noch mal deutlich erhöht haben: von 250 Euro im vergangenen Jahr auf nun bis zu 292 Euro. Diesen Zuschlag bekommen Eltern, deren Einkommen, zum Beispiel als Verkäuferinnen und Verkäufer, als Reinigungskräfte, zwar für den eigenen Lebensunterhalt reichen, aber nicht dafür, sie und ihre Familie gemeinsam zu finanzieren.
Die Erhöhung des Kinderzuschlags ist der größte Zuwachs unter den gesetzlichen Leistungen, nachdem wir schon Anfang 2023 das Kindergeld auf 250 Euro angehoben haben.
Es wurde bereits darauf hingewiesen: Auch beim Elterngeld wurde die Kürzung noch mal angepasst: im Jahr 2024 auf die Einkommensgrenze 200 000 Euro; bei Besserverdienenden wurde sie für 2025 auf die Einkommensgrenze 175 000 Euro abgeschwächt. Auch für Alleinerziehende gilt künftig die gleiche Einkommensgrenze.
Das heißt, wir fördern alle Kinder, unabhängig davon, was ihre Eltern verdienen oder woher sie kommen, erst recht ab 2025 dann mit der Kindergrundsicherung.
Denn es gibt keine besseren und keine klügeren Investitionen als die Investitionen in unsere Kinder, in ihre Zukunft, also in unsere Zukunft.