Sehr geehrter Herr Kollege Pilsinger, Sie haben gerade gesagt, dass man jetzt die Dealer nicht mehr von den Konsumenten unterscheiden könnte. Jetzt bin ich Juristin, und ich stelle mir schon die Frage, woher Sie die Erkenntnis nehmen, das zu sagen. Denn auch schon heute ist der alleinige Besitz von Cannabis, egal ob es 5 Gramm oder 25 Gramm sind, nicht ausreichend, um jemanden wegen illegalem Handel zu verurteilen. Dazu braucht es immer noch andere Merkmale, wie zum Beispiel Tütchen oder Waagen, die mit dabei sind, und das wird nach dem Inkrafttreten zum 1. April genauso sein. Deswegen frage ich mich, wie Sie zu der Erkenntnis kommen, dass man das nicht mehr unterscheiden kann.