Wie Sie ja berichtet haben, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Darüber wird jetzt im Parlament sehr qualifiziert, sehr intensiv und unter Anhörung aller Beteiligten und Verbände beraten. Das ist auch genau der richtige Weg, wie man mit einem so fundamentalen Gesetzesvorhaben umgehen muss. Und dazu gehört natürlich auch, dass immer genau hingehört wird, was alle so sagen.
Allerdings will ich Ihrer Einschätzung widersprechen, dass damit nicht sehr viel für Kinder getan würde, zumal wir in dieser Legislaturperiode substanzielle Fortschritte für Kinder auf den Weg gebracht haben. Ich darf daran erinnern: Wir haben das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind auf das gleiche Niveau wie das Kindergeld für weitere Kinder angehoben, zunächst auf 250 Euro. Das war ein riesiger Schritt. Eine solche Erhöhung hat es noch nie vorher gegeben, und ich bin froh, dass wir das gemacht haben.
Und wir haben im gleichen Schritt auch den Kinderzuschlag für erwerbstätige Eltern, die nicht genug verdienen, angehoben. Denn es kann ja nicht sein, dass fleißige Eltern, die wenig verdienen, nicht genug für ihre Kinder tun können. Das ist das, was wir mit dieser Reform auf den Weg gebracht haben. Diese Sätze entwickeln sich, wie sich das gehört, auch immer ordentlich weiter. Aber das ist ja schon mal ein ganz substanzieller Schritt, der Ihnen vielleicht beweisen könnte: Die Zukunft der Kinder, auch der Kinder aus Familien, die nicht viel Geld verdienen, liegt uns sehr am Herzen. Genau deshalb haben wir diese Reform gemacht und dem Bundestag ein Reformpaket vorgeschlagen, von dem die Regierung natürlich überzeugt ist.