Frau Ministerin, Sie haben gerade das GEAS angesprochen, das Sie als „historische Leistung“ bezeichnen. In diesem GEAS ist als Asylmanagementrichtlinie enthalten, dass für im Außengrenzverfahren abgelehnte Asylbewerber die Zuständigkeit des Außengrenzstaates nach 15 Monaten entfällt. Nach diesen 15 Monaten können diese abgelehnten Asylbewerber durch Gesamteuropa reisen – legal. Dies wird zu einer Zunahme der Sekundärmigration in Deutschland führen. Ist es richtig, dass die anderen europäischen Länder diesem GEAS-Deal nur deshalb zugestimmt haben, weil Sie bereit waren, diese Zuständigkeitsübernahme nach spätestens 15 Monaten in Kauf zu nehmen?
Mittwoch, 20. März 202420. Wahlperiode, 159. Sitzung
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