Herr Heck, Sie kennen sich bei den Sicherheitsbehörden ja auch aus Ihrer vorhergehenden Verwendung aus. Ich stimme mit Ihnen überein, dass von den Sicherheitsdiensten in Deutschland herausragende Arbeit geleistet wird. Es wird in naher Zukunft eine Reform des Nachrichtendienstrechts geben. Sie wird sich vor allem daran orientieren, was der Bayerische Verfassungsgerichtshof gesagt hat, was zulässig ist und was nicht. Danach werden wir das ausrichten und selbstverständlich dann auch schauen, welche Befugnisse die Sicherheitsbehörden gerade angesichts der jetzigen Herausforderungen einer sehr angespannten Weltlage brauchen.

Nancy Faeser
Bundesministerin BMI
Mittwoch, 20. März 202420. Wahlperiode, 159. Sitzung
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