Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Wir hatten ja mit Blick auf die von Ihnen erwähnte Frist – 30. Juni 2024 – eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung geschickt, wie es um dieses Gesetzesvorhaben bestellt sei, weil die Zeit ja drängt. Wir haben am 12. Februar 2024 eine Antwort bekommen. Die Bundesregierung hat uns geantwortet – der Kollege Strasser hat das verantwortet –, dass „der Diskussionsprozess hierzu … innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen“ sei.
Jetzt hat der Kollege Krings in seiner Rede darauf hingewiesen, dass offensichtlich eine Einigung erzielt worden sei. Die Kollegin Dilcher hat gesagt, man sei noch in Diskussionen. Sie sagen, es sei eine Einigung erzielt worden, und Sie haben gerade selber einen wichtigen Punkt aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genannt, nämlich die nicht geregelten Unterhaltsansprüche. Wenn Sie eine Einigung haben, würde mich interessieren, wie jetzt die Regelung bezüglich der Unterhaltsansprüche aussieht. Möglicherweise können Sie uns das ja gleich heute sozusagen taufrisch berichten.