Gute und tatsächlich auch berechtigte Frage. Ich muss mich damit stärker befassen; der Text liegt mir noch nicht vor.
– Na ja, er liegt mir nicht in Gänze vor. Wenn man sich gestern erst in der Regierung geeinigt hat, wie soll ich den denn heute vollständig vorliegen haben?
– Aber, aber, aber, aber!
Genau diese Punkte wurden bearbeitet: Wie können die Betroffenen – manchmal sind ja auch junge Männer davon betroffen; das sind nicht immer nur junge Frauen – zukünftig versorgt werden, abgesichert werden?
Wie kann die soziale Ächtung umgangen werden?
Beratungsangebote sollen geschaffen werden – auch das hat ja das Bundesverfassungsgericht angemahnt –, und das sieht dieser Entwurf, soweit mir bekannt ist, vor.
– Das macht nichts.
Also, dieser Entwurf sieht eben alle Punkte vor – da war ich gerade im Text; das hätte ich Ihnen ohnehin beantwortet –, die Sie in Ihrem Antrag fordern: Im Ausland geschlossene Ehen werden auch künftig in Deutschland unwirksam – das ist ja mit das Wichtigste –, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahren war; es wird ein Beratungsangebot aufgebaut – auch das war Ihnen ja, glaube ich, ziemlich wichtig –; Unterhaltsansprüche werden gewahrt, und es soll Paaren ermöglicht werden, ihre Ehe auf Wunsch nach deutschem Recht weiterzuführen, sobald beide volljährig sind. So ist also aus meiner Sicht für skandalisierende und auch redundante Anträge heute und hier kein Platz.
Vielen Dank.