Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich hatte ich meine Rede schwerpunktmäßig auf die Bezahlkarte vorbereitet. Dann kam aber die Rede der Innenministerin.
Frau Faeser, Ihre Rede heute hat das Attribut „Nancys Märchenstunde“ wahrhaft verdient.
Denn einerseits werten Sie mit der Behauptung, dass vieles liegen geblieben ist, die Zusammenarbeit in der Großen Koalition völlig ab. Wir haben viele Pakete zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung auf den Weg gebracht. Und andererseits verschweigen Sie, dass wir als Union ein großes Maßnahmenpaket vorgelegt haben, das weit darüber hinausging, und Sie als SPD das verhindert haben.
Denken wir an den Ausreisegewahrsam, denken wir an die Grenzkontrollen, denken wir an die AnkER-Zentren! Aber auch das Thema, das heute ansteht, die Zusammenarbeit von Sozialbehörden und Ausländerbehörden, ist an Ihnen gescheitert.
Stellen Sie das nicht falsch in der Öffentlichkeit dar.
Nun zur Bezahlkarte. Im thüringischen Landkreis Eichsfeld wurde die Bezahlkarte bereits zum 1. Dezember 2023 für geduldete abgelehnte Asylbewerber eingeführt. Nach Angaben der Kreisverwaltung sind von den 135 Geduldeten in den ersten drei Monaten nach Einführung sage und schreibe 52 Personen in ihr Herkunftsland ausgereist,
in diesem Fall überwiegend nach Nordmazedonien und Georgien. Ein großer Erfolg für Landrat Werner Henning von der CDU!
Meine Damen und Herren, alle, die behaupten, die Bezahlkarte habe überhaupt keine Wirkung, sei überflüssig, werden bereits durch dieses eindrucksvolle Beispiel Lügen gestraft. Wir wissen alle: Die Bezahlkarte ist kein Allheilmittel; aber sie kann zur Verringerung der Sekundärmigration nach Deutschland beitragen.
Vor allem verhindert sie Geldzahlungen ins Ausland, die von Schleppern für ihre weitere Schleppertätigkeit genutzt werden können.
Eines ist klar – das hat auch mein Kollege Stephan schon gesagt; ich sage an der Stelle „Stephan“ –: Die Anpassung ist zwingend erforderlich.
Das ist nicht ein Thema, bei dem man sagt, das diene der Rechtssicherheit, sondern wir brauchen das als zusätzliche Rechtsgrundlage. Der Vorrang der Geldleistung ist innerhalb der 36 Monate bis zur Gewährung von Analogleistungen und bei Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen abzuschaffen. Das ist an der Stelle wichtig.
Lassen wir uns von den Grünen nichts vormachen! Herr Audretsch, Sie behaupten, dass durch Ihre Intervention jetzt die Teilhabe in Grenzfällen sichergestellt werde. Das stimmt überhaupt nicht. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist kein Wort davon enthalten.
Schade, dass Sie den Vorschlag meiner Fraktion nicht aufgegriffen haben. Wir haben beantragt, dass im Gesetz explizit festgestellt wird, dass Bargeldabhebungen mit der Bezahlkarte in einer gewissen Höhe, nämlich maximal 50 Euro pro Monat, ermöglicht werden sollen.
Nur durch eine derartige gesetzliche Festschreibung wäre die Teilhabe in den Grenzfällen tatsächlich sichergestellt. Durch die Blockade der Grünen – das können Sie jetzt bezweifeln; Sie haben monatelang blockiert – wurde das Verfahren verzögert,
ohne dass es irgendeine Verbesserung im Gesetzentwurf gab.
Die Grünen haben jetzt sogar – das ist auch schon angedeutet worden – gemeinsam mit Linksextremisten und Rechtsextremisten im Europäischen Parlament die Neuerungen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem abgelehnt. Sie haben immer noch nicht verstanden – Herr Audretsch, Ihre Rede ist ein Musterbeispiel dafür –, in welcher Lage wir uns in Deutschland und Europa befinden.
Als Innenpolitiker kann ich nur den Schluss ziehen: Sie sind national und europäisch ein Sicherheitsrisiko.
Vielen Dank.