Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt, als Vertreter der Friesen und Direktor des Nordfriisk Instituuts begrüßen wir auch Sie sehr herzlich auf der Tribüne. Es ist schön, dass Sie an diesem Tag da sind, gerade auch als Vertreter einer der nationalen Minderheiten in unserem Land.
Der Name ist bei uns in Deutschland nicht nur die Bezeichnung einer Person, der Name ist Teil unserer Identität, er ist Teil unserer Geschichte, und er gestaltet auch unsere Zukunft mit. Eine der wohl größten Entscheidungen, die ich in den letzten Jahren treffen durfte, war die Namensgebung meines Sohnes. So ist es bei ganz, ganz vielen Leuten hier im Raum, so ist es bei ganz, ganz vielen Leuten in unserem Land. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass wir dieses Thema hier heute angehen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Wir müssen die Hürden, die es für eine Namensänderung in Deutschland gibt, absenken und die Möglichkeiten erweitern. Dies wollen wir mit diesem Gesetz tun. Sehr, sehr viele Punkte sind durch meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits ausgeführt worden. Deshalb möchte ich hinsichtlich der Errungenschaften dieses Gesetzes einfach noch mal drei Punkte nennen, die gerade mir besonders wichtig sind.
Viele Kinder, die nach einer Scheidung ausschließlich bei einem Elternteil aufwachsen, der aber seinen Geburtsnamen wieder angenommen hat, leiden darunter, dass sie anders heißen als das Elternteil, bei dem sie leben. Dafür schaffen wir Abhilfe durch eine Erklärung. Durch einen Gang zum Standesamt kann der Name des Elternteils, bei dem die Kinder leben, wieder angenommen werden. Das ist richtig und wichtig. Genauso haben viele Eltern die Entscheidung getroffen, ihren Geburtsnamen nicht wieder anzunehmen, weil sie so heißen wollen wie ihr Kind. Das sind Dinge, die wir ändern. Das ist wichtig in einer offenen und weltzugewandten Gesellschaft, in der gerade der Name viel mit der Identität einer Person zu tun hat, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Zudem müssen wir sagen, dass trotz aller Bestrebungen hinsichtlich der Gleichberechtigung immer noch 75 Prozent aller Frauen bei Eheschließung den Namen ihres Mannes annehmen.
Das können sie machen, wenn sie das gerne wollen, wenn sie das als richtig und wichtig erachten. Aber häufig ist diese Entscheidung auch eine Entscheidung für einen gemeinsamen Familiennamen. Hier geben wir Familien jetzt mehr Möglichkeiten, gerade durch echte Doppelnamen für die ganze Familie, durch Doppelnamen für die Kinder. Das wird den vielen Lebensmodellen und auch dem Anspruch der Gleichberechtigung in unserer Zeit, in unserer Gesellschaft gerecht. Wir freuen uns sehr darüber, dass wir das machen konnten.
Es ist gerade auch für die Identifikation mit der Familie, mit der Großelterngeneration wichtig.
Hinsichtlich der vielen Sorbinnen und Sorben, die in Brandenburg wohnen, möchte ich noch sagen, dass gerade auch die Möglichkeit, geschlechtsangepasste Namen zu wählen, ein wichtiger Fortschritt war. Es ist sehr schön, dass das in dieser Debatte so breiten Konsens gefunden hat.
Wir freuen uns nun auf die Abstimmung. Helge Limburg hat es gesagt, die Kolleginnen und Kollegen haben es gesagt: Es ist ein guter Tag für unser Land, für die Identifikation mit unserem Land, mit unserer Geschichte und für unsere Familien.
Vielen Dank.