Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das ist natürlich ein Spannungsfeld. Wir haben hier eine hohe Informationsasymmetrie, da einerseits Angehörige von Heilberufen sehr viel Know-how und Sachkunde besitzen, während andererseits Patienten, die von Behandlungsfehlern betroffen sind, möglicherweise Schwierigkeiten haben, diese nachzuweisen.
Ich will es mal so beschreiben: Wir haben dort schon Verbesserungen vorgenommen. Denken Sie beispielsweise an Haftungserleichterungen bei Dopingopfern in der DDR; dort sind schon Dinge auf den Weg gebracht. Wir sind jetzt in Gesprächen. Ich will mal sagen, was die Leitplanken dabei sind: Was ich mir nicht vorstellen kann, ist, dass wir zu einer grundsätzlichen Beweisumkehr kommen, weil wir sonst im Bereich der Heilberufe eine, sagen wir mal, Flut an Selbstabsicherungsnotwendigkeiten auslösen. Und schon heute ist es so – ich glaube, da würde auch Kollege Lauterbach zustimmen –, dass die Angehörigen der Heilberufe zu viel mit Dokumentation und Bürokratie und zu wenig mit dem Patienten zu tun haben. Alles, was wir in dem Bereich tun, muss natürlich dafür sorgen, dass sich dieses Missverhältnis nicht verschlechtert, sondern dass es eher verbessert wird.