Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wir sind im engen Austausch. Das Patientenrechtegesetz ist in Vorbereitung. Es wird voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2024 kommen. Ein Härtefallfonds ist vorgesehen. Es ist zwar nicht die Beweisumkehr vorgesehen, aber eine deutliche Stärkung der Patientinnen- und Patientenrechte. Auch die Krankenkassen sollen stärker in die Pflicht genommen werden, ihre Versicherten zu unterstützen. Wir werden hier im Rahmen der Digitalisierung auch Möglichkeiten aufbauen, dass die Patienten sich durch Verfahren der künstlichen Intelligenz ihre Befunde und auch die Abläufe besser erläutern lassen können. Einiges ist also in Vorbereitung. Ich rechne damit, dass wir den entsprechenden Gesetzentwurf zur Jahreshälfte gemeinsam vorlegen können.

Karl Lauterbach
SPDBundesminister BMG
Mittwoch, 24. April 202420. Wahlperiode, 165. SitzungBefragung der Bundesregierung
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