Herr Präsident, ich danke Ihnen, dass Sie diese wichtige Frage zugelassen haben. – Frau Kollegin, selbstverständlich ist es notwendig, dass wir im Bereich der psychiatrischen Versorgung zu einer Entbürokratisierung kommen. Wir haben das für den somatischen Bereich eben schon beschrieben. Es wird, glaube ich, auch eindrucksvoll anerkannt, dass wir hier entbürokratisieren. Für den psychiatrischen Bereich ist das mindestens genauso notwendig. Die von Ihnen angesprochenen Modelle sind so weit ausgewertet, dass wir hier Modellvorhaben wagen sollten, und das werden wir auch in Angriff nehmen.
Ich möchte auf einen weiteren Bereich in der Psychiatrie hinweisen, wo wir eine Entbürokratisierung dringend benötigen – das wird auch kommen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz –: Wir haben derzeit komplexe Konsiliarberichte bei der Überweisung von psychisch kranken Menschen in die Psychotherapie. Diese Berichte sind zum Teil nicht notwendig. Sie sind sehr aufwendig. Sie beschleunigen den Prozess der Versorgung nicht. Deshalb wollen wir darauf verzichten. Wir wollen die Geschwindigkeit, mit der ein Mensch in Not eine Psychotherapie bei Überweisung bekommen kann, erhöhen, und wir wollen darüber hinaus auch für besonders bedürftige Gruppen, zum Beispiel Menschen mit Suchterfahrung oder mit sozialen Problemen, vielleicht sogar mit einer Straftat in der Vergangenheit, durch Sonderbedarfe unbürokratisch die Versorgung gewährleisten, die sie dringend benötigen. Diese Menschen sind in der Vergangenheit sehr häufig diskriminiert worden, was ihr Schicksal verschlechtert hat.