Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Gäste! Die gute Nachricht zuerst: 3 Millionen Bezieher und Bezieherinnen von Erwerbsminderungsbestandsrenten werden mit unserem heutigen Beschluss ab Juli 2024 pünktlich pauschale Zuschläge zu ihren bisherigen Renten erhalten. Diese pauschalen Zuschläge werden bis zu 7,5 Prozent ausmachen.
Beschlossen wurde dies bereits 2022 hier im Deutschen Bundestag als Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz. Ziel war es seinerzeit, eine Gleichstellung gegenüber den Neurentnern und Neurentnerinnen zu erreichen und die Bestandsrentner und Bestandsrentnerinnen dabei mitzunehmen und ihnen einen erhöhten Rentenbetrag, der ihnen auch zustand, zu gewähren. Wir haben das hier so beschlossen, und wir werden das auch so umsetzen; denn wir lassen niemanden im Regen stehen.
Dies ist schlicht eine Frage des Respekts.
Warum beschließen wir heute dieses Gesetz, das Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung? Warum ist das notwendig? Das ist ganz einfach: Die technische Umsetzung war der Deutschen Rentenversicherung in der bisher verstrichenen Zeit schlicht nicht möglich. Die Ermittlungen und Umstellungen der vorhandenen Renten bei den betroffenen 3 Millionen Rentenbeziehenden waren komplexer als erwartet, und somit konnte unsere Deutsche Rentenversicherung diesen Stichtag leider auch nicht halten.
Ich sage Ihnen eines aus eigener Erfahrung: Ich war fast 40 Jahre Mitarbeiterin mit dem Beruf Sozialversicherungsfachangestellte in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bei einer großen Krankenkasse. Da haben wir feststellen dürfen, dass kleine und erst recht größere gesetzliche Veränderungen einen erheblichen Aufwand darstellen, der erst mal bewältigt werden muss. Das scheint in der Theorie oft einfacher, als es sich dann in der Praxis auswirkt.
Von daher brauchen wir hier auch nicht – wie in der öffentlichen Anhörung in der vergangenen Sitzungswoche – über die Schuldfrage zu reden. Das ist müßig und obsolet.
Wir können uns hier gern auf das Wesentliche beschränken, anstatt jeden Morgen die Schuldfrage in der Form zu klären, dass wir fragen: Wer ist heute eigentlich schuld?
Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir werden auch schon gar nicht das Fass wieder aufmachen, darüber zu reden, ob diese Rentenzuschläge überhaupt gezahlt werden – denn das ist vor zwei Jahren beschlossen worden –, geschweige denn über das Renteneintrittsalter debattieren.