Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Werte Zuhörer und Zuhörerinnen! Die Freiwilligendienste sind nicht nur ein Weg für junge Menschen, sich zu engagieren und zu wachsen, sondern auch ein Eckpfeiler unserer Gemeinschaft. Die Bundesregierung plant, die Teilzeitmöglichkeiten im Freiwilligendienst zu erweitern. Dieser Schritt wird es jungen Menschen ermöglichen, sich freiwillig zu engagieren, auch wenn sie familiäre, erzieherische, gesundheitliche oder andere Verpflichtungen haben.
Das ist ein Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft, die auch die Bedürfnisse junger Menschen berücksichtigt. Aus diesem Grund wird meine Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Jedoch müssen wir auch die finanzielle Seite des Vorhabens betrachten. Die vorgesehene Erhöhung der Taschengeldobergrenze, der Mobilitätszuschlag, das klingt auf dem Papier relativ schön. Aber ohne ausreichende Refinanzierung bleibt es leider eine leere Geste, und viele Träger und Einsatzstellen werden Schwierigkeiten haben, diese Erhöhung auch mitzugehen.
Noch elementarer ist die von den Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geäußerte Kritik hinsichtlich möglicher Kürzungen im Bundeshaushalt 2025. Die Kürzungen im Haushaltsjahr 2024 sind nur nach massiven Demonstrationen und Petitionen zurückgenommen worden. Mit Blick auf die Überjährigkeit des Freiwilligenengagements – das ist übrigens nichts Neues, Herr von Malottki –
wird klar, dass hier nicht im Interesse der Träger und der Freiwilligen agiert wird, wenn die Haushaltsmittel für die Freiwilligendienste im Jahre 2025 nicht gesichert und wieder von Kürzungen bedroht sind. So kann einfach kein Träger planen.
Damit schaden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, unserer Gesellschaft ganz erheblich.
Die Bewerbungs- und Einstellungsphase für kommende Jahrgänge ist jetzt schon massiv beeinträchtigt, da die Träger nicht über die ausreichenden Finanzmittel verfügen. Kleinere Träger orientieren sich bereits um, verzichten auf Freiwilligendienste. Das dünnt das Angebot aus und wird auch dazu führen, dass nur noch größere, finanzstärkere Träger sich das leisten können.
Ohne rasche Klärung seitens der Bundesregierung wird dann Vielfalt verloren gehen und werden angebotene Stellen aufgrund von fehlenden Finanzzusagen in diesem Jahr nicht besetzt werden. Das wird langfristig den gesellschaftlichen Auftrag der Freiwilligendienste gefährden.
Dabei sind wir uns doch im Prinzip einig, dass dies eine ganz bedeutende Säule des bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft ist. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, in enger Zusammenarbeit mit den Trägern schnellstmöglich Lösungen zu erarbeiten, die Planungssicherheit herzustellen, eine bestmögliche Nachfrageabdeckung für den Freiwilligenjahrgang 2024/2025 zu gewährleisten. Überdies wird auch noch zu klären sein, inwieweit das Teilzeitengagement auf Wartesemester und Berufsausbildung angerechnet werden kann und ob es auch zur Anerkennung anstelle eines Praktikums zum Erreichen der Hochschulreife dienen wird.
Abschließend möchte ich betonen, dass wir trotz Zustimmung meiner Fraktion zum Gesetzentwurf eine Evaluation der Maßnahme zwei Jahre nach Inkrafttreten für erforderlich halten, um die Wirksamkeit vor dem Hintergrund der finanziellen Umsetzbarkeit auch zu prüfen.
Damit können wir dann sicherstellen, dass die Freiwilligendienste auch in Zukunft eine wichtige Rolle zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und unserer Demokratie einnehmen werden.
Auch von dieser Stelle ein Dank an alle freiwillig Engagierten in unserem Land. Sie machen einen hervorragenden Job!
Danke.