Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe Zuschauer an den Bildschirmen! Menschen mit Handicap durchs Leben begleiten, Seniorinnen und Senioren unterstützen oder einfach mal nur aus der Zeitung vorlesen, Kindern beim Lernen helfen oder Besuchergruppen durchs Museum führen, dies alles ist freiwillig möglich. Diese Freiwilligkeit ist wesentlicher Grundpfeiler unserer Gesellschaft; denn eine vielfältige Kulturszene, die Integration von Geflüchteten, die Inklusion von Menschen mit Handicap und, ja, auch Demokratiebildung in den vielen kleinen und großen Vereinen und Verbänden sind allesamt nur möglich, weil es ebendiese Menschen mit Herz, Energie und Leidenschaft gibt, die freiwillig ihre Zeit für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft aufbringen – aus eigenem Antrieb.
Mit der Anpassung der Freiwilligenteilzeitmöglichkeiten sprechen wir heute daher über ein Gesetz, das unsere Gesellschaft maßgeblich beeinflusst. War es jungen Menschen bisher nur möglich, sich freiwillig in Vollzeit einzubringen, soll mit dieser Anpassung die Offenlegung eines berechtigten Teilzeitinteresses entfallen. Nicht nur, dass wir damit den Interessen der jungen Menschen nachkommen, auch mal nur einen Teil ihrer Zeit freiwillig der Gesellschaft zu widmen. Wir passen die Möglichkeiten auch den Gegebenheiten der Einsatzstellen an,
die eben nicht immer gleich Unterstützung für den ganzen, wohl aber unbedingt für einen halben Tag benötigen. Mit den nun bald geltenden Teilzeitmöglichkeiten werden also auch kleinere Sportvereine, kleinere Bildungseinrichtungen und andere gemeinnützige Organisationen Unterstützung bekommen können, die bisher aufgrund ihrer finanziellen, insbesondere aber auch ihrer personellen und infrastrukturellen Aspekte vor Ort verzichten mussten.
Dieses Gesetz ist damit mehr als nur eine rechtliche Regelung; es ist ein Signal an die Gesellschaft, die Bedeutung der Freiwilligendienste anzuerkennen und zu würdigen.
Abschließend ein direktes Wort an alle aktuell 100 000 Freiwilligen im Land –