Vielen Dank. – Frau Ministerin, die Zahlen, wie viele Menschen von der Kindergrundsicherung profitieren könnten, sind schon angesprochen worden; auch das Problem der Inanspruchnahme ist schon angesprochen worden. Zentraler Bestandteil der Kindergrundsicherung ist ja nicht nur die Leistungsausweitung, die nach unserer Vorstellung durchaus mehr hätte sein können, sondern das wesentliche Ziel ist ja, dass die Leistungen, die es gibt, auch bei den Kindern ankommen, die einen Anspruch darauf haben. Können Sie einmal erläutern, wie nach Vorstellung der Bundesregierung dieses Ziel erreicht werden kann – Sie sprechen immer von der Holschuld der Menschen hin zur Bringschuld des Staates –, damit wir tatsächlich irgendwann auf 80 oder 90 Prozent kommen, von denen wir in der Tat noch weit entfernt sind?
Mittwoch, 15. Mai 202420. Wahlperiode, 168. SitzungBefragung der Bundesregierung
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