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168. Sitzung
Mittwoch, 15. Mai 202420. Wahlperiode, 168. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Frau Ministerin, der Begriff der Kindergrundsicherung suggeriert ja einen Anwendungsbereich nur auf Kinder. Tatsächlich sollen mit der Kindergrundsicherung aber junge Menschen bis 25 Jahre erfasst werden.

Das ist beim Kindergeld auch so!

Warum schaffen Sie damit jetzt quasi ein bedingungsloses Grundeinkommen, da es keine Mitwirkungspflichten mehr gibt im Rahmen der Kindergrundsicherung, die auch eingefordert werden können? Warum machen Sie das?

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