Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Verehrte Gäste auf den Tribünen! Der Gesetzentwurf, über den wir heute diskutieren, ist ein erster Aufschlag zur notwendigen Ergänzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen. Mit diesem Gesetz, eingeführt von der unionsgeführten Bundesregierung am 22. Juli 2017, wurde ein essenzieller Grundstein gelegt, um im Ausland geschlossene Frühehen zu verhindern, die, wie wir alle wissen, meist zum Nachteil minderjähriger Mädchen geführt werden.
Diese so wichtige Initiative auf Drängen der Union kann als nichts anderes gesehen werden als ein Signal an diejenigen, die sich auf den Weg nach Deutschland machen, dass der Schutz und die Förderung eines jeden jungen Menschen unseren Werten entsprechen, nicht ideologisch, sondern im Einklang mit unserem Grundgesetz, wie auch im Einklang mit jeglichen von Deutschland ratifizierten Konventionen. Wir sagen: Kinder sind Kinder. Egal ob Mädchen oder Junge, kein Kind gehört in eine Ehe.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 1. Februar 2023 bestätigt, dass die Regelungen von 2017 zum Schutz Minderjähriger einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten, hat jedoch zugleich die Notwendigkeit betont, dass auch die Rechtsfolgen unwirksamer Ehen klar zu regeln seien. Wir von der Union sind daher froh, dass nun endlich über einen Gesetzentwurf diskutiert werden kann, der Abhilfe schafft, und dass damit das Risiko gebannt ist, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen nach dem 30. Juni 2024 seine Gültigkeit verliert.
Denn das wäre ein gravierender und nicht zu verantwortender Rückschritt für den Kinderschutz.
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJ unterstreicht die Organisation „Terre des Femmes“ die Dringlichkeit der Materie. Sie begrüßt zwar die grundsätzlichen Bestrebungen, hält jedoch weitere Maßnahmen für notwendig, um den Schutz der Betroffenen zu verstärken. Es geht darum, den Betroffenen, insbesondere den Mädchen und jungen Frauen, aktive Unterstützung und Beratung anzubieten, um sie vor Zwang und Missbrauch zu schützen.
Genau dies hat die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Antrag, über den wir im März hier diskutiert haben, bereits gefordert. Und wir bleiben auch dabei: Wir fordern die Schaffung ausreichender Beratungsmöglichkeiten und die Einführung von Regelungen, die Missbrauch im Zusammenhang mit der Bestätigung der Ehe auch nach Erreichen der Volljährigkeit wirksam verhindern. Dies allein den Standesbeamten bei einer erneuten Eheschließung zu überlassen, ist aus unserer Sicht nicht angemessen.
Darüber hinaus müssen wir sicherstellen, dass die Betroffenen nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch geschützt sind. Das bedeutet auch, dass wir über behördliche Grenzen hinweg zusammenarbeiten, Datenschutzhürden abbauen und Regelungen finden müssen, die sowohl eine informelle Fortführung der Ehe als auch den Missbrauch bei der Unterhaltszahlung verhindern.
Wir haben die Pflicht, jungen Menschen eine Zukunft zu bieten, in der sie frei von Zwang und mit der Möglichkeit auf persönliche Entfaltung und Nutzung ihrer Chancen hier bei uns in Deutschland leben können. Lassen Sie uns daher geschlossen dafür sorgen, dass dieser wichtige rechtliche Rahmen nicht nur erhalten bleibt, sondern auch weiter gestärkt wird. Das sind wir den Kindern und Jugendlichen, die bei uns Schutz und Zukunft suchen, schuldig.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.