Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die CDU/CSU möchte die Bundesregierung daran erinnern, bis Ende Juni – wir haben es ja gerade gehört – ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen zu beschließen, um der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist gerecht zu werden.
– Danke, wäre aber gar nicht nötig gewesen.
Grundsätzlich wäre Ihr Vorstoß ja löblich, wenn Sie nicht immer wieder mit solchen komplexen Themen versuchen würden, sich zu profilieren, indem Sie skandalisieren, und auch versuchen würden, Emotionen oder gar Empörung hervorzurufen. Das folgt leider häufig dem gleichen Muster: Es sind immer Probleme von Ausländern,
mit denen wir konfrontiert werden und denen wir mit harter Hand begegnen müssen – unabhängig davon, ob das für die Betroffenen immer das beste Ergebnis darstellt.
Denn tatsächlich ist mit Ihren Vorstellungen noch keinem verheirateten Minderjährigen geholfen, meine Damen und Herren.
Und um eines klarzustellen: Ich bin als Mutter einer minderjährigen Tochter die Allererste, die die Ehe von Kindern verbieten möchte.
Hier an der Volljährigkeit anzusetzen, hielte ich übrigens für notwendig. Jedoch gilt – wie fast immer bei sensiblen Themen –: Schwarz-Weiß-Betrachtung ist nicht zielführend. Die Welt der Menschen ist komplexer, als es Ihnen lieb ist. Wir können mit dem deutschen Recht nichts gegen Kinderehen tun, die im Ausland geschlossen und geführt werden.
Wie sollen wir aber nun damit umgehen, wenn die Menschen nach Deutschland kommen, die in einer solchen Ehe leben? Karlsruhe hat aus meiner Sicht zu Recht geurteilt, dass eine pauschale Aufhebung von Kinderehen ohne anschließende vermögens- und unterhaltsrechtliche Auseinandersetzung verfassungswidrig ist.
Anders als Sie suggerieren, ist es eben mit einer schlichten Auflösung der Ehe nicht getan.
Viele Mädchen und Frauen befänden sich dann in einer Situation, in der sie jegliche mit der Ehe einhergehenden Ansprüche verlieren würden: Zugewinnausgleich, Unterhalt für sich und eventuelle Kinder, Erbansprüche usw.
Dazu kommt auch eine mögliche soziale Ächtung, das Kind einer Mutter zu sein, die selbst noch ein Kind war, als die Ehe geschlossen wurde.
Das alles hat ebenso wenig mit Selbstbestimmung zu tun wie die vorausgegangene arrangierte Ehe oder gar Zwangsverheiratung, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Die Lösung muss gut durchdacht sein.
Dafür hat sich die Ampel Zeit genommen und sich gestern geeinigt.
Der Gesetzentwurf ist auf dem Weg und wird fristgerecht im Bundestag eingebracht.
– Hören Sie doch einfach zu!