Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Vor wenigen Monaten hat das gesamte Hohe Haus mit Ausnahme der AfD und weniger Abweichler der anderen Fraktionen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht beschlossen. Und jetzt will die CDU/CSU dieses längst beschlossene Gesetz auf einmal „solide vorbereiten“ lassen? Haben Sie den Gesetzentwurf damals nicht gelesen, sondern nur blind den Arm gehoben?
Statt die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch heute vollständig und ersatzlos abzuschaffen, will man nun die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen für die Beschäftigten und die Betriebe klären. Man fordert die Regierung auf, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche es den Einrichtungen und Krankenhäusern ermöglichen, ungeimpfte Mitarbeiter nach Belieben freizustellen und zu entlassen. Hauptsache in der Einrichtung steht genügend geimpftes Personal zur Verfügung.
Sobald jedoch die Versorgungssicherheit der Patienten gefährdet ist, können plötzlich ungeimpfte Ärzte, Krankenschwestern und Pflegekräfte eingesetzt werden. Ihre Arbeitskraft kann dann weiterhin zur Verfügung stehen. Ist das Ihr Ernst? Erkennt das Virus Personalmangel? Dieser Antrag ist an Zynismus wohl kaum zu überbieten.
Die Beschäftigten, die sich aus persönlichen Gründen entschieden haben, sich nicht impfen zu lassen, aber auch die, die nun auf eine Boosterimpfung verzichten wollen, sind praktisch ab diesem Zeitpunkt in vakanten Beschäftigungsverhältnissen. Das ist untragbar und unsozial.
Deshalb gehört der § 20a des Infektionsschutzgesetzes umgehend abgeschafft.
Alle zurzeit eingesetzten Impfstoffe gegen Covid-19 können weder eine Ansteckung des Geimpften ausschließen noch die Weitergabe der Krankheitserreger an Dritte verhindern. Im Gesundheitswesen hat das zur Folge, dass der Patient durch die Impfung des Personals kaum geschützt werden kann.
Das heißt: Grundrechtseinschränkungen für das Personal trotz nicht existentem Schutz.
Dazu kommen immer häufiger auftretende Nebenwirkungen, die von Kanzler Scholz und den Altparteien in Deutschland negiert werden.
Mit einer Impfpflicht, ob einrichtungsbezogen oder allgemein, werden Tür und Tor für Zwangsbehandlungen geöffnet. Wenn erst die letzten Hemmungen gefallen sind und die roten Linien überschritten, gibt es kein Halten mehr vor weiteren Grenzüberschreitungen. Deshalb lehnen wir als AfD-Fraktion diesen Antrag ab.
Die Herabsetzung des Genesenenstatus auf 90 Tage war von Anfang an rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht bereits in zwei Fällen entschieden. Der Bundestag wollte sich jedoch den sechsmonatigen Genesenenstatus nur für sich selbst exklusiv sichern, was durch den lauten Protest der AfD inzwischen wieder rückgängig gemacht wurde. Meine Damen und Herren, wie Sie sehen: Die AfD wirkt.
Die Politik hat durch dieses Verhalten und ihre ständigen Kurswechsel in der Pandemiebekämpfung das Vertrauen der Bürger vollkommen verloren. Letztlich kann es nicht um Korrekturen, sondern nur um die völlige Abschaffung aller Maßnahmen gehen.
Danke.