Frau Präsidentin! Frau Wehrbeauftragte! Meine Damen und Herren! Nächstes Jahr feiert die Präsenz der NATO- und der EU-Staaten in Bosnien-Herzegowina ihren 30. Geburtstag. Und ich frage mich natürlich: Wie lange noch? Noch 30 Jahre? Das kann keine Daueraufgabe sein. Ich bin sehr gespannt auf die Evaluierung der Bundesregierung und darauf, wie wir dann in diesem Hause zu diesem Einsatz stehen.
Meine Damen und Herren, für viele Menschen in dem südosteuropäischen Land gibt es wenig zu feiern: Sie leben in einem teilsouveränen Staat, über dessen politischem System ein De-facto-Gouverneur thront. Wir alle hier im Saal wissen, dass dieses Amt seit mehr als drei Jahren ein deutscher Politiker einnimmt: Christian Schmidt von der CSU. Und natürlich wissen wir auch alle, dass das kein Versorgungsposten ist.
– Es ist nett, dass es dazu klingelt.
Ich will das kurz begründen: Zu den Wahlen 2022 setzte Christian Schmidt dank seiner aus meiner Sicht undemokratischen Kompetenzen nach dem Ende der Stimmabgabe rückwirkend Änderungen am Wahlgesetz durch. Das müsste man sich einmal bei uns vorstellen: Nach Abgabe der Stimmen wird rückwirkend das Wahlgesetz geändert.