Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute werden wir hier im Hohen Haus namentlich abstimmen über die Verlängerung des wichtigen Auslandseinsatzes der Bundeswehr im Rahmen der Mission EUFOR-Althea in Bosnien und Herzegowina um ein weiteres Jahr. An den Anfang meiner Rede möchte ich den großen Dank an alle Soldatinnen und Soldaten und alle weiteren Einsatzkräfte stellen, die Dienst tun im Herzen Europas und ihren Beitrag zu Stabilität und Sicherheit bei uns leisten. Herzlichen Dank dafür!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in den Mittelpunkt meiner Rede möchte ich aber den Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, Christian Schmidt, rücken, der kürzlich angekündigt hat, sein Amt zur Verfügung zu stellen. Gut 30 Jahre nach dem Friedensabkommen von Dayton ist Christian Schmidt der zweite Deutsche – der erste war Christian Schwarz-Schilling –, der dieses Amt innehatte bzw. -hat.
Christian Schmidt hat 2021 sein Amt in Zeiten ganz erheblicher politischer Spannungen und institutioneller Herausforderungen in Bosnien und Herzegowina übernommen. Dieses Amt des Hohen Repräsentanten der internationalen Gemeinschaft gehört mit Sicherheit zu einer der schwierigsten Aufgaben, die man überhaupt in der internationalen Politik innehaben kann.
Christian Schmidt prägte das Amt des Office of the High Representative durch seinen persönlichen Einsatz für die Stabilität des Landes, die Verteidigung der Friedensordnung von Dayton und die Stärkung demokratischer Prozesse. Nicht zu vergessen ist auch sein Engagement für die Erinnerungskultur und die Versöhnung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Ethnien. Es zeichnet auch sein Wirken im Amt aus.
Meine Damen und Herren, Christian Schmidt zeigte stets einen sehr entschlossenen Widerstand gegen die separatistischen Bestrebungen aus der Republika Srpska, aus dieser Entität, und die vielen Angriffe auf die Grundfesten staatlicher Ordnung, deren institutionelle Handlungsfähigkeit er immer wieder sicherstellte.
Für mich persönlich steht im Mittelpunkt des Wirkens des Hohen Repräsentanten Christian Schmidt seine Ermöglichung von Wahlen, und zwar sowohl auf gesamtstaatlicher Ebene wie in den Entitäten. Ich nenne nur exemplarisch drei Beispiele.
Für die letzten Wahlen sicherte Christian Schmidt die für die Durchführung der Wahlen erforderlichen finanziellen Mittel, die zuvor im Ministerrat blockiert worden waren.
Beispiel zwei. Christian Schmidt ermöglichte überhaupt erst, dass nach jahrelanger politischer Blockade eine Regierung in der Föderation Bosnien und Herzegowina gebildet werden konnte.
Ein drittes Beispiel möchte ich nur exemplarisch nennen. Zuletzt gab es ein umfassendes Reformpaket bei den Wahlgesetzen, mit dem Christian Schmidt dafür sorgte, dass die Integrität und Transparenz von Wahlen durch digitale Kontrollmechanismen, verbesserte Wähleridentifikation und strengere Wahladministration ganz entscheidend gestärkt werden konnte.
Summa summarum: Lieber Christian Schmidt, wir alle wissen, dass du ein unbeugsamer, zuweilen für manchen unbequemer, immer aber aufrechter Demokrat und Verfechter des Rechtsstaats und ein Hüter der Buchstaben und des Geistes des Daytoner Friedensabkommens warst und bist. Häufig warst du Zielscheibe politischer Delegitimierungs- und Diffamierungskampagnen, nicht nur in Bosnien und Herzegowina, sondern leider auch in Deutschland. Du wurdest als Nazi, als Gauleiter und Gestapopolizist beschimpft. Hier wurden definitiv rote Linien überschritten.
Du hast – ich erwähnte es schon – kürzlich im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in New York angekündigt, dass du planst, am Ende dieses Monats dein Amt niederzulegen. – Ich schließe, Frau Präsidentin. – Für all das, lieber Christian Schmidt, was du als Hoher Repräsentant geleistet hast, für deinen großartigen Dienst für Frieden, Demokratie, Versöhnung und Rechtsstaatlichkeit hier in Deutschland und im Amt des Hohen Repräsentanten gebühren dir unser aller Respekt und großer Dank. Ich verneige mich vor dir.
Herzlichen Dank.