Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer!
Der derzeitige Fachkräftemangel mit gut 1,5 Millionen offenen Stellen gilt vielen Unternehmern als größte Wachstumsbremse im Land und natürlich auch als größte Wohlstandsbremse. Nun ist es allerdings keinesfalls so, dass wir zu wenige Arbeitskräfte im Land hätten, im Gegenteil: Wir haben insgesamt 5 Millionen erwerbsfähige Arbeitslose,
davon allein gut 4 Millionen im Bürgergeld, von ihnen wiederum die Hälfte Einwanderer.
Der von Minister Heil angekündigte Jobturbo will nicht zünden. Der Abgang aus dem Bürgergeld in Arbeit bleibt nach wie vor gering. Dennoch will Minister Heil den Fachkräftemangel weiter mit Einwanderung bekämpfen. Dabei zeigen dänische, holländische und deutsche Studien, dass die Einwanderung immer ein fiskalisches Negativgeschäft ist,
jedenfalls immer dann, wenn die Einwanderung aus kulturfremden Ländern erfolgt. Auf einen arbeitenden Syrer etwa kommen zweieinhalb syrische Sozialhilfeempfänger. Bei den anderen Asylherkunftsländern sieht es nicht viel anders aus. Immer fallen mehr Einwanderer den Sozialkassen zur Last als hier arbeiten.
Wenn die Einwanderung aber mehr schadet als hilft, muss man sie lassen und darf den gleichen Fehler nicht immer wiederholen. Das sollte auch Minister Heil begreifen.
Er sollte seine Einwanderungspolitik beenden und seine Energie darauf verwenden, die vielen inländischen Arbeitslosen endlich in Arbeit zu bringen. Auch wenn sie größtenteils unqualifiziert sind, können sie sich doch in den vielen offenen Helferjobs engagieren.
Das Problem dabei: Die Bürgergeldempfänger werden von den Helferjobs nicht angezogen, weil diese finanziell für sie nicht attraktiv sind. Deshalb verbleiben sie lieber in der sozialen Hängematte und gönnen sich vielleicht nebenher noch ein wenig Schwarzarbeit – alles auf Kosten ehrlicher Bürger und der Steuerzahler.
Es war einfach eine Schnapsidee, unqualifizierte Einwanderer ins Bürgergeld zu stecken.
Dabei hätten wir durchaus nichts gegen die Einwanderung hochqualifizierter Menschen aus kulturnahen Ländern, die bei uns fehlende Qualifikationen mitbringen, sich selbst ernähren und ihre Renten selbst verdienen.
Doch es ist leider illusorisch, auf solche Zuwanderer zu bauen.
Für gut ausgebildete Menschen ist Deutschland kein attraktives Einwanderungsland, weil Abgaben und Steuern viel zu hoch sind, guter Wohnraum rar ist und unsere Schulbildung international nicht mehr mithält – unsere Renten erst recht nicht. Dazu kommt noch die desolate innere Sicherheit. Mehrere Länder haben inzwischen Reisewarnungen für Deutschland ausgesprochen.
Überlegen Sie sich mal, wer da noch kommt!
Glücklicherweise gibt es im Inland immer noch viele Menschen, die viel können, zum Beispiel unsere Rentner. Sie sind heute deutlich fitter und gesünder als noch vor 20 Jahren, haben Fachwissen und Erfahrung angesammelt, die sich am Arbeitsmarkt so gar nicht mehr finden lassen. Viele von ihnen können sich auch durchaus vorstellen, noch länger zu arbeiten, wenn denn die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört an erster Stelle mehr Mitbestimmung bei den Arbeitszeiten und an zweiter Stelle – wer hätte es gedacht? – mehr Geld. Denn auch unseren Rentnern sind die dann wieder fälligen Steuern und Abgaben viel zu hoch. Deshalb wollen wir ihnen einen zusätzlichen steuerlichen Freibetrag von 12 000 Euro im Jahr und damit deutlich mehr Netto vom Brutto anbieten.
Das wäre für viele attraktiv, gerade auch für diejenigen, die sich nur noch eine Halbtagsstelle vorstellen können. Umgekehrt wäre es ein Anreiz für Rentner im Minijob, ihre Arbeit auf eine Halbtagsstelle auszudehnen. Und es ist natürlich im Sinne der Arbeitgeber, die immer noch händeringend nach Arbeitskräften suchen.
Mit einem weiteren Antrag zugunsten der Anrechnungsfreiheit von Erwerbseinkommen auf die Hinterbliebenenrente wollen wir auch die Gruppe der Witwen und Witwer ansprechen und ihnen einen Anreiz geben, mehr zu arbeiten. Ich selbst bin schon mehrfach von Witwen darauf angesprochen worden, dass sie ihre Arbeitszeit gekürzt oder die Arbeit ganz aufgegeben haben, nachdem sie mitbekommen hatten, dass nach dem Tode ihres Ehegatten ihr Einkommen bereits ab 1 000 Euro auf die Witwenrente angerechnet wird.
Obwohl es sich bei der Witwenrente formal um eine Lohnersatzleistung handelt,
führt diese Anrechnung zu einer 40-prozentigen Besteuerung. Das entspricht fast dem Spitzensteuersatz bei einem Einkommen von rund 1 000 Euro.
Überdies kennen viele Witwen diese Regelung gar nicht, bis sie dann plötzlich zur Rückzahlung von mehreren Tausend Euro aufgefordert werden. Da kann man schon mal am Staat verzweifeln.
Wir wollen stattdessen Witwen und Witwern den Weg in die Selbsthilfe durch Arbeit erleichtern
und ihnen damit hoffentlich auch den Verbleib in der bisherigen häuslichen Umgebung ermöglichen. Denn es ist Teil unserer sozialen Verantwortung, zu verhindern, dass unsere Leute im Alter herumgestoßen werden, weil ihnen die Ampel das Wohnen drastisch verteuert
und das Einkommen massiv besteuert. Das wollen wir nicht.
Danke.