Wie gesagt, an Ihrem Gesetzentwurf freut mich, dass Sie da auch auf die App eingehen – ich hatte das nicht gesehen –; denn ich finde, die Ausgestaltung in Spanien ist hervorragend. Wenn ich jetzt in meiner Rede fortfahre, werde ich darauf eingehen, was wir als Bundesregierung eigentlich so machen.
Wir haben relativ viele Gesetzesvorhaben, die wir in den nächsten Monaten hier im Parlament im Bereich Gewaltschutz noch debattieren werden, und dann werden wir ja sehen, ob sich diese Forderung dort auch wiederfindet.
Schutz von Betroffenen aber ist so viel mehr, als Sie vorgeschlagen haben, liebe Union. Wir müssen es ganzheitlich und umfassend denken.
Jetzt komme ich zu den Dingen, die wir hier im Parlament noch debattieren und hoffentlich dann auch beschließen werden.
Zum Beispiel gehört auch die Sensibilisierung von Entscheidungsträger/-innen in der Justiz und bei den Strafverfolgungsbehörden dazu: Wie oft höre ich, dass Familienrichter/-innen die Istanbul-Konvention nicht kennen oder sich weigern, diese zu berücksichtigen? Zum Opferschutz gehört die ausnahms- und vorbehaltslose komplette Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Gewalttätige Vorfälle zu Hause in den eigenen vier Wänden treffen neben den direkten Opfern ebenso die Kinder, die Sie laut Ihrem Entwurf auch schützen wollen. Aus diesem Grund müssen Fälle von häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht zwingend berücksichtigt werden. Das elterliche Umgangsrecht darf nicht länger die Sicherheit eines Elternteils oder des Kindes gefährden.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erst vor zwei Wochen die wissenschaftlichen Studien zu diesem Thema noch einmal zusammengetragen und festgestellt: Diese Erfahrungen hinterlassen Spuren in der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Die Auswirkungen sind hierbei vielfältig. So haben Kinder, die Partnerschaftsgewalt miterleben, ein höheres Risiko für posttraumatische Belastungsstörungen, für aggressives Verhalten, für Angstzustände, für Entwicklungsstörungen oder für Schwierigkeiten im Umgang mit Gleichaltrigen. Darüber hinaus bestehen bei ihnen häufiger schulische Probleme. Sie neigen häufiger zum Drogenmissbrauch und werden häufig selbst Opfer von Gewalt. Diese negativen Auswirkungen von miterlebter Gewalt auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wurden in zahlreichen Studien belegt.
Zum Opferschutz gehört zudem aber vor allem auch der Schutz vor digitalen Übergriffen im Netz. Wir müssen nicht nur gegen einzelne rechtswidrige Inhalte vorgehen, sondern auch gegen ganze Accounts. Zur Durchsetzung des digitalen Gewaltschutzes müssen wir ein gerichtliches Verfahren schaffen, in dem Betroffene und Opferschutzorganisationen zeitweilig oder dauerhaft die Sperrung von anonymen Accounts in sozialen Netzwerken erreichen können, wenn mit diesen rechtswidrige Taten begangen werden.
Auch bildbasierte Gewalt wie Deep Fakes muss unter Strafe gestellt werden.
Gut, dass wir bald über ein digitales Gewaltschutzgesetz in diesem Hause verhandeln werden.
Zum Opferschutz gehört aber auch ein klares Verbot von Belästigungen und Bedrängung von Frauen in einer der schwersten Situationen ihres Lebens vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Kliniken und Praxen. Genau das werden wir morgen hier in diesem Plenum debattieren und dann auch beschließen und verbieten.
Gewalt sollte erst gar nicht passieren. Doch wenn sie passiert, dann müssen gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder einen verlässlichen Schutz vorfinden. Wir werden deshalb einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem auch zeitnah bedarfsgerecht ausbauen.
Es kann nämlich nicht sein, dass jedes Jahr knapp 16 500 Frauen mit oder ohne Kinder aus Kapazitätsgründen Schutz in Einrichtungen verwehrt wird.
16 500 Frauen: 16 500 Fälle, in denen auch das Leben von Frauen auf dem Spiel steht.
Genau aus diesem Grund müssen wir hier, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, gemeinsam an einem Strang ziehen. Wir haben im gesamten Land eine chronische Unterfinanzierung von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen, in den konservativ regierten Ländern noch mal um einiges mehr. In Bayern, wo ich herkomme, gibt es aktuell 735 Schutzplätze. Nach der Istanbul-Konvention bräuchten wir über 3 300 Schutzplätze in Bayern. Für über 6,6 Millionen Frauen in Bayern stehen 735 Schutzplätze zur Verfügung. Damit gehört Bayern mal wieder zu einem der Schlusslichter in der Bundesrepublik. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, bitte sprechen Sie mit Ihren Landräten! Sprechen Sie mit Markus Söder! Nehmen Sie die Verantwortung des Schutzes von gewaltbetroffenen Frauen so ernst, wie wir das als SPD- Bundestagsfraktion tun!
Wir dulden keine Grenzüberschreitungen, keinen Angriff auf die Selbstbestimmtheit jeder einzelnen Person. Jeder Person, die schon einmal von Gewalt betroffen war oder sie noch immer erleben muss, möchte ich klar sagen: Wir stehen eng an Ihrer Seite. Wir werden alles dafür tun, dass Ihr Schutz und Hilfe für Sie oberste Priorität in unserem Land haben.
Vielen Dank.