Dann habe ich ihn nicht gesehen. Schön, dass Sie wieder da sind, Herr Lauterbach. Dann können Sie auch zuhören. – Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat letzte Woche ein bemerkenswertes Urteil zu einer Klage bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen; eine Pflegehelferin hatte geklagt. Der Präsident dieses Gerichtes sagte: Die Kammer hat nicht bloß Zweifel an der Rechtmäßigkeit, sondern ist überzeugt, dass bestimmte Grundrechtseingriffe verfassungswidrig waren. – Sie hat das dann an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.
Das ist sehr bemerkenswert vor dem Hintergrund der veröffentlichten RKI-Protokolle. Ich finde, auch hier brauchen wir eine Aufarbeitung, eine Debatte, einen Untersuchungsausschuss.
Mit Blick auf den Haushalt stelle ich fest: Es gibt zwar einen Posten für die Long-Covid-Forschung, aber keinen Posten zu Post-Vac, also zur Forschung zu Folgen von Impfnebenwirkungen. Das ist schade.
Ich finde, Betroffene sollten den Anspruch haben, dass hier geforscht wird, und sie sollten auch angemessen entschädigt werden.
Zu den Strukturreformen. Ich kann nur drei Reformen ganz kurz ansprechen. Die Krankenhausreform wird das skandalöse Kliniksterben, das wir in Deutschland erleben, nicht aufheben. Das passt hinten und vorne nicht zusammen. Diese Krankenhausreform ist eine Fehlgeburt.
Die Apothekenreform, die bereits das Kabinett passiert hat, führt zu einer Dequalifizierung im Apothekenwesen und damit zu einer Öffnung für Medikamentenabgabenketten.
Auch das wollen wir nicht. Wir brauchen eine Anpassung der Honorare.