Moin, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns jetzt doch mal aus kommunaler Sicht einen Blick auf den Haushaltsentwurf des Innenministeriums werfen. Erst einmal etwas Erfreuliches: Opposition wirkt. Nachdem der Digitalfunk der Blaulichtorganisationen in den vergangenen Ampeljahren sträflich vernachlässigt worden ist – Kollege Gerster, ich erinnere an der Stelle an die IMK im Jahr 2021: da hat man sich schon auf den Zettel geschrieben, das TETRA-Netz auf Breitband umzustellen; da ist bisher nichts passiert –, passiert jetzt ein bisschen was, und das ist gut so. Der Betrieb des Digitalfunknetzes – ich rede jetzt nur vom Betrieb – ist jetzt im Gegensatz zu 2024 sichergestellt. Es wird diesmal wohl keine Brandbriefe Ihrer eigenen Behördenleiter und Innenminister der Länder an Sie geben. Glückwunsch also! In Zahlen heißt das: Die zuständige Bundesanstalt bekommt 450 Millionen Euro für die Aufrechterhaltung des Funknetzes. Das ist eine ganz notwendige Erhöhung.
Wir haben uns als Union mächtig dafür ins Zeug gelegt – ich danke Staatssekretär Saathoff auch für ein Gespräch, das ich im Ministerium führen durfte –, und damit ist die Wichtigkeit der kritischen Kommunikationsinfrastruktur bei Ihnen im Haus jetzt auch erkannt.
Bitte setzen Sie als Träger des Rettungswesens auch in Zukunft für unsere Kommunen die richtigen Prioritäten!
Damit leider schon genug des Lobes!
Denn 2025 sollen nach dem Willen der Bundesregierung die Mittel für den Umgang mit Zuwanderung zurückgefahren werden, insbesondere – man ist schon darauf eingegangen – ist die Halbierung der Mittel für die Durchführung der Integrationskurse geplant. Das zeugt vor dem Hintergrund der Migrationslage von einer Realitätsverweigerung der Bundesregierung, kann ich an der Stelle nur sagen.
Sie stellen ja nicht einmal die benötigten Finanzmittel bereit, um die Kommunen überhaupt in die Lage zu versetzen, mit den Folgen des Regierungsversagens umgehen zu können. Wie das in den Kommunen ankommt, muss ich Ihnen, glaube ich, nicht mehr erklären: schlecht.
Bemerkenswert ist auch, dass die geplanten Ausgaben im Bereich der gleichwertigen Lebensverhältnisse deutlich von 2 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 80 000 Euro im Jahr 2025 – da geht es um den Posten „Kosten im Zusammenhang mit Dialog- und Begegnungsformaten“ – zurückgefahren werden sollen. Es mag ja sein, dass Sie, Frau Bundesministerin, meinen, mit der Vorlage des Gleichwertigkeitsberichtes 2024 sei das Thema erst einmal erledigt. Aber dem ist doch mitnichten so; denn die Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse ist für uns ein Dauerthema, das nicht periodisch behandelt werden kann, sondern natürlich kontinuierlich behandelt werden muss.
Und hier muss auch das Bundesinnenministerium ein bisschen mehr Weitsicht zeigen.
Gleiches gilt für das THW. Mein Kollege Throm ist darauf schon eingegangen: Es gibt eine ernste Lage. Die kann ich auch aus Schleswig-Holstein so bestätigen; denn die Frage ist, ob das Bauprogramm des THW überhaupt umgesetzt werden kann. Meine Schleswig-Holsteiner haben sechs Liegenschaftsprojekte, die umgesetzt werden sollen. Ist es denn überhaupt so, Frau Ministerin, dass die umgesetzt werden können?