Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Deutschland ist ein starker Wirtschaftsstandort und soll es auch bleiben.
Das A und O dafür sind Fachkräfte. Auf sie kommt es an; denn nur mit genügend Fachkräften werden wir dauerhaft unseren Wohlstand sichern können.
Dazu leistet auch das SGB-III-Modernisierungsgesetz einen Beitrag. Es sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen wir die Fachkräftesicherung verbessern wollen. Was bedeutet das konkret? Wir wollen die Arbeitsförderung für junge Menschen weiter verbessern, zur Unterstützung ausländischer Fachkräfte nutzen und bürgerfreundlicher gestalten.
Junge Menschen werden jetzt schon auf ihrem Weg in einen Beruf begleitet. Das wollen wir weiter verbessern und werden dazu die Beratung und Betreuung durch die Agenturen für Arbeit ausbauen. Junge Menschen, die einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben, sollen ganzheitlich beraten und betreut werden. Neu ist, dass die Betreuung auch aufsuchend erfolgen kann.
Zusätzlich wird die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialleistungsträger bei der Betreuung junger Menschen gestärkt, beispielsweise in den Jugendberufsagenturen. Das ist wichtig, wenn wir dafür sorgen wollen, dass junge Menschen passgenaue und aufeinander abgestimmte Unterstützung erhalten.
Außerdem wollen wir Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen noch besser dabei unterstützen, schneller auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und ihre Qualifikationen gewinnbringend einzusetzen. Hier geht es vor allen Dingen um die Beratung zum Anerkennungsverfahren von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen. Diese soll die Bundesagentur für Arbeit ab 2029 übernehmen. Damit verstetigen wir die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, die bisher über eine ESF-Förderung durch die Netzwerke „Integration durch Qualifizierung“ wahrgenommen wurde.
Darüber hinaus wollen wir die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter und effizienter ausgestalten. Deswegen ist ein weiterer Fokus des SGB-III-Modernisierungsgesetzes die Digitalisierung, Automatisierung und Entbürokratisierung der Arbeitsförderung. Beispielsweise sollen die Möglichkeiten für eine Beratung per Videotelefonie erweitert werden. Auch die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen neuen Kooperationsplan ersetzt. Dieser wird für die Arbeitsuchenden verständlicher sein und daher den Vermittlungsprozess fördern.
Daneben enthält der Gesetzentwurf einige weitere Regelungen. So unterstützen wir Existenzgründerinnen und Existenzgründer durch Anpassungen beim Gründungszuschuss. Wir verbessern die Absicherungsmöglichkeiten von Selbstständigen in der Arbeitslosenversicherung. Auch beim Kurzarbeitergeld sieht der Gesetzentwurf vereinfachende und klarstellende Regelungen vor.
Das alles sind Maßnahmen, die wir im SGB III vornehmen, um die Arbeitsförderung moderner zu gestalten und so die Fachkräftesicherung zu verbessern.
In diesem Sinne bitte ich um wohlwollende Beratung des Gesetzes.
Nächste Rednerin ist die Kollegin Jana Schimke, CDU/CSU-Fraktion.