Aber nichtsdestotrotz: Zu Ihnen passt sie auch sehr gut.
Ich war am 27. September 2024 auf der 2. Queerpolitischen Menschenrechtskonferenz Ihrer Bundestagsfraktion, die im Übrigen ganz großartig war und von sehr inspirierenden Beiträgen geleitet.
Da hat Bundeskanzler Olaf Scholz ein Grußwort gehalten, in dem er sehr deutlich gesagt hat, dass das am 17. September 2024 in Georgien verabschiedete „Gesetz zum Schutz von Familienwerten und Minderjährigen“, also dieses LGBTQ-Hassgesetz – so kann man es, glaube ich, nennen –, menschenrechtswidrig ist und dass die Bundesregierung diesbezüglich sehr besorgt ist.
Nichtsdestotrotz antwortete mir das Bundesministerium des Innern, also ein von Ihrer Partei besetztes Ministerium, auf meine Frage, ob die Bundesregierung angesichts dieses Gesetzes und angesichts des Mordes an einer bekannten Transpersönlichkeit in Georgien einen Tag nach der Verabschiedung dieses Gesetzes erwägt, die Einstufung Georgiens als sicheren Herkunftsstaat für Geflüchtete zu überdenken und zurückzuziehen, dass Georgien immer noch als sicheres Herkunftsland eingestuft werde.